Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2012 des Versorgungsunternehmen der Stadt Brakel (VUBRA)
Vorlage
624/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss des Versorgungsunternehmens der Stadt Brakel (VUBRA) für das Wirtschaftsjahr 2012 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2012 der zusammengefassten Sparten Wasserversorgung, Stromversorgung sowie Bereitstellung und Betrieb von Bädern wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.    Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.    Der Jahresabschluss 2012 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.    Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

4.    Die Ertragslage im Wasserwerk ist nach wie vor positiv. Es konnte die volle Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden. Im Bäderbereich entsteht ein Fehlbetrag, der aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden kann.

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2012 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ergibt sich im Wortlaut aus den anliegenden Prüfungsberichtsauszügen.

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang) nebst Lagebericht sowie ein Auszug aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2012 des Versorgungsunternehmens der Stadt Brakel (VUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2012 zu.

 

 

Ferner wird dem Rat folgendes empfohlen:

 

a)  Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 6.557.507,32 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 werden festgestellt.

 

b)     Der Jahresfehlbetrag von 405.561,59 € wird festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen, dabei soll der enthaltene Jahresfehlbetrag der Sparte „Bäder“ in Höhe von 495.201,05 € aus der Allgemeinen Rücklage der „Bäder“ entnommen werden.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 Buchstabe c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2012 zu.