Betreff
Städtebauliches Programmgebiet „Soziale Stadt - Bökendorfer Grund“, Förderantrag für die Errichtung eines Kletterzentrums durch die Sektion Weserland e.V. des Deutschen Alpenvereins im ehem. technischen Bereich der ehem. belgischen Kaserne
Vorlage
622/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sektion Weserland e.V. des Deutschen Alpenvereins (DAV) ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Wunsch, im Bereich der ehemaligen belg. Kaserne ein Kletterzentrum zu errichten. Geplant ist hier die Umnutzung und Erweiterung einer Halle im ehem. technischen Bereich des Kasernengeländes unmittelbar nördlich des Generationenparks. Das Projekt liegt im Programmgebiet „Soziale Stadt - Bökendorfer Grund“.

 

Eine detaillierte Beschreibung des Projektes finden Sie in dem beigefügten Vereinsblatt „Weserland-Echo - Sonderausgabe ´Kletterzentrum` Oktober 2013“ (http://www.alpenverein-weserland.de/weserland-echo.html).

 

In Gesprächen mit dem Städtebauministerium MBWSV des Landes Nordrhein-Westfalen wurde von dort die grundsätzliche Förderfähigkeit aus Städtebaufördermitteln signalisiert. Hierfür ist die Fortschreibung des städtebaulichen Handlungskonzeptes erforderlich, welches durch den Rat der Stadt Brakel am 12.02.2009 für das Programmgebiet beschlossen wurde. Gleichzeitig ist eine Anmeldung für das Städtebauförderprogramm 2014 vorgeschlagen worden.

 

Der entsprechende Förderantrag ist durch die Stadt Brakel zu stellen. Die Fördergelder können mit einem Bewilligungsbescheid an den DAV weitergeleitet werden. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Brakel ist nicht vorgesehen.

 

Es handelt sich um ein Investitionsvolumen von rund 2,2 Mio Euro. Auf die unrentierlichen Kosten kann ein Zuschuss von 70 % gewährt werden. Der Eigenanteil zur Förderung in Höhe von 30 % wird zu 2/3 vom DAV erbracht. Der städtische Eigenanteil von 10% soll über Sponsorengelder abgedeckt werden.

 

Hinsichtlich der Nutzung der Anlage auch für schulische und soziale Zwecke ist mit dem DAV eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 

Die Stadt Brakel ist bei dieser Förderung Zuschussnehmer und gegenüber dem Land verantwortlich, dass während der Zweckbindungsfrist die Halle gemäß ihrer Zweckbestimmung genutzt wird oder entsprechende Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Mit der Sektion Weserland e.V. des DAV ist eine Vereinbarung zu schließen, die dieses Risiko für die Stadt Brakel auf ein tragbares Minimum reduziert.

 

Vor Erstellung des Bewilligungsbescheides der Stadt an die Sektion Weserland e.V. des Deutschen Alpenvereins müssen die Sponsorengelder für den städtischen Eigenanteil als nicht zweckgebundene Spende für kulturelle und sportliche Zwecke bei der Stadt eingegangen sein und die sichere Finanzierung gegenüber der Verwaltung offengelegt werden.

 

Die Sektion Weserland e.V. des Deutschen Alpenvereins hat am 05.11.2013 im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung beschlossen, das Projekt unter den Förderbedingungen der Städtebauförderung in Brakel weiter voran zu bringen.

 

Die Planungen werden in der Sitzung vorgestellt


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, das Handlungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt - Bökendorfer Grund“ um die Maßnahme „Errichtung einer Kletterhalle“ mit einem Kostenvolumen von rd. 2,2 Mio Euro zu ergänzen.

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, einen Förderantrag für die Errichtung einer Kletterhalle durch die Sektion Weserland e.V. des Deutschen Alpenvereins zu stellen. Bis zur Bewilligung der Mittel sind die genannten Vereinbarungen abzuschließen.