Der Vorsitzende Dirk Simon berichtet, dass er von verschiedenen Seiten gebeten wurde, dem BZA vorzuschlagen die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit auf folgenden Straßen auf 30 km/h zu begrenzen:

 

-          Auf’m Klee

-          Bartholomästraße

-          Holzstraße

 

Nach ausführlicher Beratung, in die während einer Sitzungsunterbrechung auch die anwesenden Gäste einbezogen wurden, fasst der BZA einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Straße „Auf’m Klee“:

Der BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 30 km/h begrenzen zu lassen. Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung abzusichern, wird die Stadt Brakel gebeten, temporär eine Einrichtung zur Erfassung von Fahrzeugaufkommen und Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.

Nach Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung beraten.

 

Bartholomästraße:

Der BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t auf 30 km/h, mindestens im Bereich der Schulbushaltestellen, begrenzen zu lassen. Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung abzusichern, wird die Stadt Brakel gebeten, den Kreis Höxter als Eigentümer der Straße zu beauftragen, temporär eine Einrichtung zur Erfassung von Fahrzeugaufkommen und Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.

Nach Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung beraten.

 

Holzstraße:

Der BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t auf 30 km/h, mindestens im Bereich der Schulbushaltestellen, begrenzen zu lassen. Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung abzusichern, wird die Stadt Brakel gebeten, das Land NRW als Eigentümer der Straße zu beauftragen, temporär eine Einrichtung zur Erfassung von Fahrzeugaufkommen und Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.

Nach Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung beraten.