Sitzung: 20.11.2014 Bezirksausschuss Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen
Der
Vorsitzende Dirk Simon berichtet, dass er von verschiedenen Seiten gebeten
wurde, dem BZA vorzuschlagen die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
folgenden Straßen auf 30 km/h zu begrenzen:
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Auf’m
Klee
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Bartholomästraße
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Holzstraße
Nach
ausführlicher Beratung, in die während einer Sitzungsunterbrechung auch die
anwesenden Gäste einbezogen wurden, fasst der BZA einstimmig folgende
Beschlüsse:
Straße „Auf’m Klee“:
Der
BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 30
km/h begrenzen zu lassen. Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung
abzusichern, wird die Stadt Brakel gebeten, temporär eine Einrichtung zur
Erfassung von Fahrzeugaufkommen und Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.
Nach
Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung
beraten.
Bartholomästraße:
Der
BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t
auf 30 km/h, mindestens im Bereich der Schulbushaltestellen, begrenzen zu
lassen. Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung abzusichern, wird
die Stadt Brakel gebeten, den Kreis Höxter als Eigentümer der Straße zu
beauftragen, temporär eine Einrichtung zur Erfassung von Fahrzeugaufkommen und
Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.
Nach
Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung
beraten.
Holzstraße:
Der
BZA hat das Ziel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge >7,5t
auf 30 km/h, mindestens im Bereich der Schulbushaltestellen, begrenzen zu lassen.
Um die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung abzusichern, wird die Stadt
Brakel gebeten, das Land NRW als Eigentümer der Straße zu beauftragen, temporär
eine Einrichtung zur Erfassung von Fahrzeugaufkommen und
Fahrzeuggeschwindigkeit zu installieren.
Nach
Auswertung der Daten wird im BZA erneut über die Geschwindigkeitsbegrenzung
beraten.