Beschluss:

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, dem Rat zu empfehlen, die 1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ab dem 01.01.2011 anzunehmen.


StA Düsenberg informiert zunächst, dass die in der aktuellen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zugrunde liegenden Straßen in Vorrangsstraßen  und Nachrangsstraßen eingeteilt und dass aufgrund der praktischen Winterdiensterfahrung geringe Änderungen bei der Zuordnung von Straßen in die jeweilige Kategorie erforderlich sind. Er stellt weiter fest, dass einzelne redaktionelle Ergänzungen zur besseren Rechtsklarheit in den §§ 6 und 8 der Satzung vorgenommen werden sollten. Insbesondere spricht er an, dass in den § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 gemäß Vorlage eingefügt werden sollte:

 

„Neben der Hauptseite des erschlossenen Grundstückes wird bei unterschiedlichen Reinigungsklassen als zweite Seite bei der Ermittlung der Gebühren die günstigere Reinigungsklasse dem Grundstück zugeordnet.“

bzw.

„sowie bei einem Ausbleiben infolge von Witterung“

 

Ratsherr Menke und Ratsfrau Beineke befürchten bei einer weiteren Abstufung des Feriendorfes Gehrden jegliche Einstellung des Winterdienstes und beklagen insbesondere den Winterdienst im Osterhäuser Weg in Gehrden. StA Düsenberg sagt beiden eine Überprüfung zu.

 

Ratsherrn Schulte interessiert, inwieweit die Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen hat. Diese werden von StA Düsenberg als gering bezeichnet.