Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, weiterhin die Festsetzung des WSG-Riesel anzustreben und die zusätzlich entstehenden Finanzmittel bereitzustellen.


Herr Münstermann erläutert anhand eines Übersichtsplanes (Anlage 1) das gepl. Wasserschutzgebiet mit den einzelnen Zonen, sowie, welche Bedeutung das Verbot der Gülleaufbringung für dass Wasserwerk hat. Er verweist u. a. auf ein Schreiben der Wasserkooperation Höxter vom 23.12.2008, in welchem auf die zu erwartenden Ausgleichsbeträge eingegangen wird (Anlage 2). Ratsherr Menke möchte gerne erfahren, ob es seitens der Untere Wasserbehörde eine Begründung gibt, warum in Zone II keine Gülle ausgebracht werden soll. Eine Begründung gibt es lt. Herrn Münstermann nicht – es soll bei allen neu auszuweisenden Wasserschutzgebieten so sein. Ratsherr Olbrich informiert sich nach den aktuellen Nitratwerten, die Herr Münstermann anhand einer Tabelle (Anlage 3) erläutert. Er hält fest, dass es bei den Nitratwerten in diesem Frühjahr einen regelrechten Schub gab und Riesel kurzfristig wenige Tage bei 50-51 mg/l lag sowie aktuell bei 45 mg/l liegt. Ratsherr Hartmann erkundigt sich nach der Anzahl der betroffenen Landwirte, die nach Auskunft von Herrn Münstermann bei geschätzten 5-6 liegt. Ratsherr Menke hält fest, dass Mineraldünger, welcher anstatt Gülle aufgebracht werden darf, in Bezug auf das Nitrat nicht besser ist. Nach Einschätzung von Herrn Münstermann wird aber der Mineraldünger sparsamer aufgebracht, weil dieser den Landwirten Geld kostet. Ratsherr Aßmann erinnert sich, dass beim Bau der B64 der Straßenbaulastträger darum gebeten hatte, das Wasserschutzgebiet nicht sofort auszuweisen. Ratherr Kruse möchte, dass der evtl. geführte Schriftverkehr der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Herr Münstermann erläutert, dass es in einer Veröffentlichungsphase die Möglichkeit zur Einsichtnahme gab. Sofern der Straßenbaulastträger Einwände hatte, sind diese von der Bezirksregierung bzw. vom Kreis Höxter bearbeitet worden.