Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.)   

Entsprechend einer mit dem Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden im Hochstift Paderborn, ab 1.8.2009 Katholische Kindertageseinsrichtungen Hochstift gGmbH, Paderborn, getroffenen einvernehmlichen Vereinbarung auf Kreisebene, wird der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde „St. Michael“ in Brakel ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 4,4 % am Trägeranteil des mit dem Jugendhilfeträger -Kreis Höxter- vereinbarten KiBiz-Budgets gewährt.

 

2.)   

Diese 4,4-%-Regelung ist analog für die Kindertageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in Brakel anzuwenden

 

3.)   

Bei der Kindertageseinrichtung Brede, Träger Arme Schulschwestern v.U.l.Fr. Kloster Brede, Brakel, wird eine freiwillige Beteiligung von 5 % am Trägeranteil des mit dem Jugendhilfeträger -Kreis Höxter- vereinbarten KiBiz-Budgets übernommen

 

4.)   

Für Kindertageseinrichtungen, bei denen Elterninitiativen bzw. Elternvereine oder sog. andere freie Träger –in nichtkirchlicher Trägerschaft- Träger sind,  übernimmt die Stadt als freiwilligen Zuschuss folgende Anteile am jeweiligen Trägeranteil:

 

a)    

bei den Kindertageseinrichtungen „Zur Krüne“ und „Bahnhofstraße“ 3,0 %

 

b)

bei Kindertageseinrichtung/Familienzentrum „Emmaus“ 6,75 % am Trägeranteil.

 

5.)

Auf Grund der vertraglichen Regelung vom 6. Dezember 1993 wird dem Elternverein „Kindertagesstätte Bahnhofstraße e.V.“ der jährliche Betrag in Höhe von 3.570,12 € zur Tilgung des Annuitätsdarlehn für die Kindertageseinrichtung „Zur Krüne“ gezahlt. Der Elternverein hat weiterhin den Jahreskontoauszug über erfolgte Tilgungsleistung vorzulegen. Die Zahlungsverpflichtung der Stadt Brakel hierfür entfällt mit der letzten Tilgungsrate des Elternvereins.

 

6.)

Bei der Zuschussgewährung für die Kindertrageseinrichtung in Erkeln in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Höxter bleibt es bei der vertraglichen Regelung vom 1.7.1980 und in der Fassung der 1. Änderung von 25.8.2009/14.9.2009.

 

7.)

Die Summe von 105.225,00 € sollte vorerst als Obergrenze gelten. Bei Abweichungen ist die Angelegenheit erneut aufzugreifen.


Bürgermeister Temme informiert, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss umfangreich durch VA Wächter vorgetragen wurde und der Ausschuss einstimmig darüber beschlossen hat. Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, lässt Bürgermeister Temme über den Beschlussvorschlag abstimmen.