Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 30.08.2009 für gültig zu erklären.


StOAR Frischemeier erläutert zum Sachverhalt, dass der Eingabe eines Bürgers auf Ungültigkeit der Kommunalwahl vom 30.08.2009 nach Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss nicht stattgegeben wurde. StOAR Frischemeier weist jedoch darauf hin, dass die vom Bürger beanstandeten Punkte für zukünftige Wahlen Beachtung finden könnten.