Herr Güthoff weist darauf hin, dass der in der Sitzungseinladung angekündigte Sachvortrag von der Steuerberatungsgesellschaft ACCURA entfällt, da dieser den Fraktionsvorsitzenden am 24.11.09 und dem gesamten Rat am 08.12.09 unter Beteiligung der ACCURA, Herrn Hengelbrock, bereits vorgestellt wurde (Anlage 1). Er stellt fest, dass nach § 6 KAG und § 77 Abs. 2 GO NRW kostendeckende Gebühren kalkuliert und erhoben werden müssen. Ratherr Lohre hält fest, dass zur politischen Beratung kein großer Spielraum besteht. Das Gerichtsurteil ist gefällt und die Kalkulationsgrundlage ist vorhanden. Da nach der Kalkulation und der dementsprechenden Flächenermittlung zu erkennen ist, dass die bisherigen Zahlungen der Stadt für die Oberflächenentwässerung zu hoch veranschlagt waren, stellt Ratsherr Olbrich den als Anlage 2 beigefügten Antrag. Auf Anfrage teilt Herr Güthoff mit, dass die nun nach tatsächlicher Flächenermittlung ermittelte Summe für die Oberflächenentwässerung der städt. Straßen rd. 250.000 € niedrig ist als in der Vergangenheit. Ratherr Lohre bittet Ratsherrn Olbrich um Nennung der Rechtsgrundlage, die seinen Antrag stützt. Ratsherr Olbrich verweist auf die  §§ 6 KAG und 77 Abs. 2 GO NRW. Herr Güthoff stellt fest, dass die Umsetzung des Antrages nicht erlaubt ist. Herr Frischemeier weist darauf hin, dass ein solcher Beschluss vom Bürgermeister beanstandet werden muss. Ratsherr Krömeke fragt in die Runde, aus welchem Haushaltstitel eine solche „Bezuschussung/Subventionierung“ bezahlt werden sollte. Ratsherr R.Hartmann findet die jetzt wieder aufgekommenen Diskussionen überflüssig und stellt fest, dass die Fakten zur Beschlussfassung auf dem Tisch liegen. Nach einer weiteren Diskussionsrunde werden folgende Anträge zur Abstimmung gestellt:

 

  1. Dem Antrag von Ratsherrn Markus, die Kalkulation nicht mit den auf 2.400.000 qm um ein Kalkulationsrisiko gekürzten Flächen sondern mit den von Fa. WTE ermittelten 2.600.000 qm durchzuführen, wird einstimmig zugestimmt.
  2. Der als Anlage beigefügte Antrag von Ratsherrn Olbrich wird bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
  3. Der Antrag von Ratherrn Kruse, für die Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 eine einheitliche Schmutzwassergebühr i.H.v. 1,65 € und Niederschlagswassergebühr i.H.v. 0,32 € zu erheben, wird bei drei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
  4. Dem Antrag von Ratsherrn Krömeke, die endgültige Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 17.12.2009 zu vertagen, wird bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. Bis zu diesem Termin soll die Verwaltung mit ACCURA eine neue Kalkulation vorlegen, in dem die unter Ziff. 1 beschlossenen 2.600.000 qm und die für die Jahre 2007 + 2008 von der Stadt an das Werk nach jetziger Flächenermittlung zuviel gezahlte Summe für die Oberflächenermittlung Berücksichtigung finden.