Der BZA erinnert an die Umsetzung der noch offenen Arbeitsaufträge:

 

Situation Gäsekeborn

Der BZA weist darauf hin, dass nach dem Abriss eines Schuppens auf öffentlichem Grund vermutlich erneut Arbeiten auf öffentlichem Grund vorgenommen worden sind (Holzzaunelemente, Steinplatten etc.  rechtsseitig vom Haus „Gäsekeborn 1“). Die Stadt wird um Weiterleitung des Sachverhaltes an die Bauordnungsbehörde des Kreises Höxter gebeten. Bitte hierbei den BZA Bellersen in cc. setzen.

 

Nachhaltung Bauauflagen Ulrich

Nach Baufertigstellung waren Begrünungsmaßnahmen durchzuführen. Diese sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Der Kreis Höxter wird gebeten, die Bauauflagen des Erweiterungsbaus (Forderung der Anpflanzung ortstypischer Sträucher und Gehölze) nachzuhalten. Die Stadt Brakel wird um Weiterleitung des Sachverhaltes an den Kreis Höxter gebeten. Bitte hierbei den BZA Bellersen in cc. setzen.

 

Spielplatz Eulenberg

Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten (Vorbereitung Rasenfläche, Abriss der bestehenden Stallung, Abriss der Mauer am Fußweg) sollte die Errichtung des Spielplatzes in 2022 erfolgen. Nach Information der Stadt Brakel werden die Spielgeräte zeitnah bestellt, die Errichtung ist vor allem von bestehenden Lieferzeiten abhängig. Die Stadt Brakel wird um Umsetzung der für 2022 vorgesehenen Maßnahmen gebeten, hierzu ist die Gesamtfläche vorab noch zu gestalten und vorzubereiten.

 

Defibrillator

Es besteht aus der Bürgerschaft der Wunsch, für die Meinolfushalle und die benachbarte Sportanlage einen Defibrillator zu beschaffen. Der BZA unterstützt diesen Wunsch ausdrücklich. Fördermöglichkeiten bestehen aktuell leider nicht. Der Hallenbetreiberverein wird um die weitere Umsetzung der Maßnahme gebeten.

 

Grünpflege/-schnitt am Standort der Fahnenmasten am Ortseingang

Die Stadt Brakel wird gebeten, noch vor Pfingsten einen großzügigen Freischnitt der Fahnenmasten am Ortseingang (Wohnmobilhafen) vorzunehmen.

 

Baumbestand der Ortschaft

Das Bellerser Ortsbild ist in hohem Maße von Baumbestand geprägt. Auch entlang der außerörtlichen Wanderwege besteht eine Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer. Die Stadt Brakel wird um Information über den Baumbestand und die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Baumschau gebeten.

 

Brunnen

Auf öffentlichem Grund neben dem Grundstück Blinder Weg Nr. 11 (Norbert und Mechthild Markus) befindet sich ein historischer Brunnen. Der Brunnenkopf ist bei der Dorfsanierung in den 90er Jahren erneuert worden. Herr Norbert Markus möchte den Brunnen als Regenwasserspeicher nutzen. Eine weitere fachliche Abstimmung mit der Stadt Brakel hat bisher noch nicht stattgefunden.

 

Der BZA bittet die Stadt Brakel, die Verfüllung des Brunnens fachlich zu prüfen, ebenso den Einbau eines KG-Rohres sowie die Möglichkeit einer Einleitung aus einer Dachentwässerung.

 

Brücke über die Brucht an der Mühle

Es wird der Hinweis gegeben, dass ein tragender Balken massiv angefault ist. Die Stadt Brakel wird um fachliche Prüfung gebeten.

 

Bushaltestelle

Die Stadt Brakel wird um die Fortführung der Arbeiten zur Umsetzung gebeten. Es wird erneut auf die besondere Gefährdungssituation unmittelbar hinter der Kurve hingewiesen.

 

Die Stadt Brakel wird um eine erneute Beteiligung des Bezirksausschusses und der Kirchengemeinde bei der Frage der Gestaltung des Bushaltestellenhäuschens gebeten.

 

Standsicherheitsprüfung von Bildstöcken und Wegekreuzen

Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Brakel eine Standsicherheitsprüfung von Bildstöcken und Wegekreuzen vorgenommen hat. Es wird davon ausgegangen, dass hierbei auch die Wegekreuze/Bildstöcke in der Bellerser Feldmark, u. a. im Sticht, im HohlenGraben und am Heiligenland geprüft worden sind.

 

Das sog. Pius-Kreuz im Sticht wird vom BZA aufgrund deutlicher Schrägstellung als nicht mehr dauerhaft standsicher eingestuft. In der Vergangenheit getätigte Anfragen des BZA zur Klärung der Eigentumsfrage und/oder zur Klärung der möglichen Finanzierung einer Instandsetzung (Stadt Brakel, Kirchengemeinde, Familie v. Haxthausen) verliefen leider erfolglos. Soweit eine Korrektur der Schrägstellung nicht zeitnah realisiert werden kann, wird die Stadt Brakel als Eigentümerin der Fläche daher um die Beseitigung des Wegekreuzes gebeten.