Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bezirksausschusses Bellersen werden die bestehende Satzung im Umlaufverfahren kommentieren. Die Kommentierungen werden zusammengefasst und in der nächsten Sitzung diskutiert.

 

Die Stadt Brakel wird parallel bereits um rechtssichere Formulierungsvorschläge zum Umgang mit Stein- und Schottergärten gebeten.

 

 


Die Ortsbausatzung der Sadt Brakel, Stadtbezirk Bellersen über die Gestaltung und Unterhaltung baulicher Anlagen stammt aus dem Jahr 1993, wird also im kommenden Jahr 30 Jahre alt.

Dies dient dem BZA Bellersen als Anlass, die Satzung inhaltlich zu prüfen und Vorschläge für die Überarbeitung/Fortschreibung der Satzung zu erarbeiten. Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass die Gestaltungssatzung elementar ist für die Erhaltung und Entwicklung des Ortsbildes. Die Gestaltungssatzung ist Grundlage der gesamten Entwicklung der Ortschaft Bellersen in den vergangenen 30 Jahren zu einem touristischen Ort mit einem entsprechend gepflegten und harmonischen Ortsbild.

 

Aufgrund demografischer Entwicklungen und z.B. damit verbundener Leerstandsrisiken, insbesondere im Ortskern, kann und darf eine Gestaltungssatzung allerdings nicht dazu führen, dass hierdurch Menschen, die in Bellersen ansässig bleiben möchten oder ansässig werden wollen, an der Umsetzung ihrer Vorstellungen von modernem Wohnen gehindert werden und somit ggf. abwandern oder eine Entscheidung gegen Bellersen treffen.

 

Grundsätzlich ist das Wohnen im Ortskern ausdrücklich zu begrüßen. Die Fokussierung auf Bauvorhaben im Ortskern im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist im Sinne des Ressourcenschutzes (z.B. kleinerer Flächenverbrauch, keine neue Versiegelung in Außenbereichen), aber auch im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Vermeidung der sehr kostenintensiven Neuerstellung und Bewirtschaftung kommunaler Infrastruktur der deutlich bessere Weg als die weitere Erschließung von Neubaugebieten.

 

Im Rahmen der Sitzung werden erste Änderungsvorschläge diskutiert, z.B. die Schaffung, Streichung oder Anpassung von Vorgaben zu PV-Anlagen, Vorgaben zu Fensterformen und Größen, Dachformen und –eindeckungen, Gauben- und Fassadengestaltung sowie zu Zaungestaltungen und –höhen. Gleichzeitig wird angeregt, moderne Umweltgesichtspunkte wie das Verbot von Stein- und Schottergärten sowie eine Gründachpflicht (bei Flachdächern) zu berücksichtigen.