Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel einstimmig zur Kenntnis.
StBOAR Groppe trägt den Sachverhalt vor.
a. Beratung von
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
keine
b. Beratung von
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
IHK
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der IHK zu erhöhten Verkehrsflüssen sowie ggf. auch Müll- und Unratablagerungen für bereits ansässige Unternehmen durch den Diskothekbetrieb aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Wie auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert, macht die Begründung zu den Verkehrsflüssen entsprechende Ausführungen mit dem Ergebnis, dass der maßgebliche Immissionsgrenzwert nicht erreicht wird. Eventuellen Müll- und Unratablagerungen wird durch privatrechtlichen Regelungen im Durch-führungsvertrag vorzubeugen versucht; bei Problemen sind ordnungs-rechtliche Schritte erforderlich.
Deutsche Telekom
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf im Plangebiet befindliche Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, auf ein rechtzeitiges Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.
Wehrbereichsverwaltung
West
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichs-verwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in ca. 609m Höhe aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.
Kreis
Höxter
1. Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Einhaltung des baulichen Mindestabstandes zu dem nördlich verlaufenden Gewässer aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes für bauliche Anlagen zu dem nördlich verlaufenden Gewässer ist nicht Sache des Bebauungsplanes (dieser sieht für die Hauptnutzung einen größeren Abstand zum Gewässer vor), sondern des bereits parallel laufenden Baugenehmigungsverfahrens beim Kreis Höxter und wird dort geprüft.
2. Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zum schalltechnischen Nachweis bzgl. der Unbedenklichkeit tieffrequenter Geräusche durch den späteren Betrieb der Diskothek aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Der schalltechnische Nachweis, dass es durch den Betrieb der Diskothek zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche kommt, ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern des bereits parallel laufenden Baugenehmigungsverfahrens beim Kreis Höxter, in dessen Rahmen er vorgelegt und geprüft wird.
RWE
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der RWE auf im Plangebiet befindliche Gasversorgungsleitungen aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:
Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Entsprechende Abstimmungen finden stets rechtzeitig statt.
c. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
keine
d. Durchführungsvertrag
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
e. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 - 2. Änderung "Diskothek" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) einstimmig als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, nördlich der Bahn und westlich der B 252 am äußeren südwestlichen Rand des dortigen Industriegebietes.
Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 das Flurstück 377.