Beschluss:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

2.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einem festen Kapitalanteil von 50.000,- € (entspricht 100 % der Anteile am Festkapital) die Energieservice Westfalen Weser GmbH als Kommanditistin sowie die Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.

3.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel –vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG und der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH zu.

4.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel – der Übertragung des Wärmegeschäfts Minden von der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu.

5.       Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages Mindener Energiewende GmbH & Co. KG oder der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brakel bei einer Gegenstimme mehrheitlich damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

6.       Sofern die Gesellschaft „Mindener Energiewende“ nicht wie zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung beabsichtigt als GmbH & Co. KG, sondern in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden soll, stimmt der Haupt- und Finanzausschuss bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – bereits jetzt der Gründung der Mindener Energiewende GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH sowie den Beschlussgegenständen unter obiger Ziff. 4 und Ziff. 5 entsprechend für die Rechtsform der GmbH zu.

7.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel:

Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.

 

 


 

Bürgermeister Hermann Temme gibt den Mitgliedern nochmals einen kurzen Einblick in den Sachverhalt. Die Stadt Brakel sei unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der WWE) beteiligt.

 

Die ESW strebe nun zusammen mit der Mindener Stadtwerke GmbH eine Kooperation zur Wärmeversorgung der Stadt Minden über die zu gründende Gesellschaft mit dem Arbeitstitel „Mindener Energiewende GmbH & Co. KG“ an.

 

Bürgermeister Temme regt in diesem Zusammenhang an, den Geschäftsführer der Westfalen-Weser-Energie, Jürgen Noch, zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, der das wachsende und gesunde Unternehmen vorstellen könne.

 

Da sich keine weiteren Fragen ergeben, stimmt der Ausschuss wie folgt ab: