Herr Rehrmann gibt bekannt:

 

  1. Die aktuellen Nitratwerte anhand einer ausgeteilten Aufstellung, welche auch der Niederschrift als Anlage beigefügt wird (Anlage 2).
  2. Dass für die im Wirtschaftsplan eingestellte Sanierung des Brunnen Gehrden die Sanierung des Brunnen Bökendorf vorgezogen wird.

 

Herr Gehle gibt bekannt:

 

  1. Dass der nach dem 04.07.2000 angehobenen Steuersatz bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen (von 7 % auf 16 % bzw. 19 %) aktuell wieder auf Grund von Entscheidungen des Bundesfinanzhofes bzw. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auf 7 % gesenkt wurde. Nach § 14 c Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist das VUBRA berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger zu berichtigen. Diese Berichtigung muss schriftlich erfolgen. Nach jetzigem Aufarbeitungsstand bekommen in Brakel rd. 1.150 Kunden eine Erstattung von insgesamt rd. 30.000 € ausgezahlt. Die Erstattungssumme wird nach Rücksprache mit dem Finanzamt Höxter dem VUBRA erstattet.
  2. Dass bei dem Projekt zur Einführung der getrennten Niederschlagsgebühr z.Zt. durch die Fa. WTE die Überprüfungen der Eigentümerzuordnungen und Übernahmen in das GBM-System erfolgen. Nach der Druckvorbereitung und Endkontrolle werden die Selbstauskunftsunterlagen aller drei am Projekt beteiligten Städte Bad Driburg, Beverungen und Brakel am 14.08.2009 an die Grundstückseigentümer versandt. Die Rückgabefrist läuft bis zum 31.08.2009. Danach findet die Rücklaufeinarbeitung, Kundenerinnerung (Mahnung) und Datenübernahme statt, bevor voraussichtlich am 17.12.2009 in der Ratssitzung die Satzung und somit die Gebührensätze beschlossen werden können. Zu berücksichtigen ist hierbei u.a. auch die Sitzungsplanung mit Beginn der neue Legislaturperiode. Parallel zu den Arbeiten der Fa. wte und KUBRA führt die Steuerberatungsgesellschaft mbH ACCURA, Herr Hengelbrock, die Gebührenkalkulation durch.