Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Satzung über die
Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage
"Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden bei 1 Stimmenthaltung einstimmig als Beschlussempfehlung für den
Rat.
Der Satzungsentwurf wird Bestandteil der
Niederschrift des Rates.
Franz–Josef Sentler
teilt mit, die Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung
Gehrden sei im Jahr 2019 mit dem einseitigen Gehweg endgültig technisch
hergestellt worden.
Nach § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Brakel vom 17.12.1987 seien Straßen u.a. dann endgültig hergestellt,
wenn sie beidseitige Gehwege aufweisen. Da der erfolgte Ausbau nicht dem oben
genannten Herstellungsmerkmal entspreche, werde es nun zum Zweck der
Endabrechnung der Erschließungsanlage gem. Baugesetzbuch notwendig, abweichend
von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel, die
Herstellungsmerkmale festzulegen.