Herr Rehrmann gibt bekannt:

 

  1. Dass für den Ortsteil Bökendorf der Auftrag zur Sanierung der Hauptkanäle und privaten Grundstücksanschlüsse an die Fa. Schönhoff und zur Sanierung der Hausanschlussleitungen an die Fa. KST vergeben worden ist.
  2. Dass durch die Außerbetriebnahme der Kläranlage Hampenhausen bei der Abwasserabgabe z.Zt. jährlich 90.000 € eingespart werden.
  3. Dass nach § 9 Abs. 5 der Abwasserbeseitigunssatzung nur Niederschlagswasser, das auf befestigten Hauseingangs- und Garagenvorflächen ... bis zu einer Größe von 12 qm anfällt, oberirdisch auf die öffentliche Straße abgeleitet werden darf. Im Ortsteil Schmechten zeigt sich aber bei der aktuellen Baumaßnahme in der Strasse „Sachsenring“, dass diese Regelung unpraktikabel ist, da auf einer Straßenseite direkt an der Grundstücksgrenze eine Rinne verlaufen wird. Würde die o.g. Satzungsregelung greifen, müssten die Anlieger direkt hinter der städt. Rinne eine private Rinne bauen. In einer der nächsten Betriebsausschusssitzungen soll diese Satzungsregelung beraten und ggfls. geändert werden.