Bernd Bohnenberg
führt in den Sachverhalt ein und erläutert, der Bauausschuss habe in seiner
Sitzung am 28.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Die Offenlegung
des Planentwurfs habe zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der
Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden (läuft bis nach Redaktionsschluss).
a. Beratung
von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Bernd Bohnenberg teilt mit, es seien keine auszuwertenden Stellungnahmen
(Behörden, Öffentlichkeit) eingegangen.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig
vor, den
Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu
beschließen. Der räumliche Geltungsbereich befindet
sich in der Kernstadt Brakel; es handelt sich hierbei um
Grundstücke im Bereich Beda-Kleinschmidt-Weg/ Petrus-Legge-Weg. Er ist Teil der Gemarkung
Brakel und umfasst in der Flur 55
die Flurstücke 26, 27, 28 und
29.