Beschluss: Variante a einstimmig bei 4 Enthaltungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel befürwortet einstimmig bei 4 Enthaltungen die

Variante A:         Vereinzelte kirmestypische Geschäfte in einem Rundlauf mit Erweiterung

                               der Gastronomie.   


Bürgermeister Temme verdeutlicht, dass der „Annentag“ als Marketinginstrument für die Stadt Brakel unerlässlich sei. Nun falle dieses bedeutende Fest bereits zum 2. Mal aus und insofern habe man Überlegungen dahingehend angestrebt, wie man das Festwochenende unter Corona-Schutzmaßnahmen gestalten könne mit dem Fokus auf Familie und Gastronomie.

 

Marktmeister Benedikt Gönnewicht präsentiert die Möglichkeiten unter der bis zum 8. Juli 2021 gültigen Corona-Schutzverordnung. Er habe zwei Varianten ausgearbeitet, die Variante A sehe die Erweiterung der Außenflächen der Gastronomie vor inkl. eines kleinen Rundlaufs durch die Innenstadt mit Buden und kleinen Karussells. Die Variante B beinhalte nur die Erweiterung der Außengastronomie.

Unter den jetzigen Voraussetzungen könne der Gastronomie von Freitag bis Sonntag die Erweiterung der Außenfläche angeboten werden. Hierfür werden keine Kosten seitens der Stadt erhoben. Da Großveranstaltungen derzeit erst ab dem 27. August 2021 wieder erlaubt seien, werden an unterschiedlichen Standorten im Bereich „Marktplatz“, „Am Thy“, „Sparkasse“, „Hanekamp“ kleine Stände und Karussells aufgebaut, die sich durch die Innenstadt ziehen. Auch hierfür erhebe die Stadt Brakel kein Standgeld, die Kosten hierfür seien aus dem Budget „Annentag“ gedeckt, erklärt Benedikt Gönnewicht.

 

Zum Vorschlag des Ratsherrn Heilemann, das Fest auf eine Woche auszudehnen, teilt Benedikt Gönnewicht mit, dass man versucht habe, auf einer gesonderten Fläche mit Zugangsbeschränkungen Stände und Buden aufzubauen. Dies habe aber Volksfestcharakter, welche bis zum 27.08. nicht erlaubt seien. Bezüglich der „Pop-up-Märkte“ seien diese mit umfangreichen Bau- und Brandschutzvorschriften verbunden, dessen Aufwand für Brakel in keiner Relation stehe.

 

Zu den weiteren Fragen der Ratsmitglieder gibt Marktmeister Gönnewicht wie folgt Auskunft:

-       in der Außengastronomie gibt es feste Sitzplätze inkl. Registrierung, keine Stehtische, kein „Bier auf die Hand“. Der Betreiber der Gastronomie und/oder der Bude und des Karussells steht in der Verantwortung.

-       Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt

-       Ein verkaufsoffener Sonntag kann nicht stattfinden, da lt. Verordnung formell hier ein Fest im Vordergrund stehen muss.

 

Ratsherr Schünemann unterstützt den Vorschlag Variante A. Der Annentag sei von jeher ein Fest der Begegnung für die Brakeler und befürworte somit lieber die „Sparversion“ als gar kein Fest.

Hinsichtlich der ab dem 09.07.2021 geltenden neuen Corona-Schutzverordnung schlägt Ratsherr Schünemann vor, die Verwaltung zu ermächtigen, dann kurzfristig selbst zu entscheiden, was hinsichtlich der neuen Rechtslage dann zum Annentag für Brakel machbar sei, ohne dass man zunächst einen Ratsbeschluss herbeiführen müsste. Bürgermeister Temme ergänzt, dass er dann kurzfristig den Ältestenrat einberufen wolle, um kurzfristig reagieren zu können.

 

Ratsherr Tobisch hat Bedenken bei der Ausführung des Festwochenendes mit der Variante A. Seines Erachtens käme mit dem Aufbau von ein paar Buden und Karussells der eigentliche Annentags-Charakter „schlecht rüber“ und spricht sich für die Variante B aus.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger plädiert für die Variante A, gerade im Hinblick für Familien mit Kindern.

Dieser Meinung stimmt auch Ratsherr Simon zu.

 

Bürgermeister Temme lässt abschließend über die zwei Varianten abstimmen, um sich ein Meinungsbild einzuholen.