Bürgermeister Temme
berichtet über die Beratung des Punktes in der Sitzung des Bauausschusses und
lässt über die Eingaben wie folgt abstimmen:
Kreis Höxter
Der Kreis Höxter, Abteilung Straßen, ist als
Straßenbaulastträger der K 50 von der Änderung des Bebauungsplans "Im
Märsch" betroffen. Aufgrund der Einmündung an der freien Strecke
einschließlich Gehweg wird sich ein erhöhtes Verkehrs- und Fußgängeraufkommen
ergeben. Für eine sichere Querung der K 50 durch Fußgänger ist geplant, eine
Querungshilfe einzubauen.
Alle hierfür anfallenden Kosten, sowie evtl. in Zukunft
anfallenden Kosten für weitere Maßnahmen, gehen zu Lasten der Stadt Brakel. Die
Sichtdreiecke für die einbiegenden Fahrzeuge aus der Gemeindestraße auf die K
50 sind freizuhalten.
Nach
den vorgelegten Planunterlagen soll das Schmutzwasser über noch zu ergänzende
Schmutzwasserkanäle der Kläranlage in Hembsen zugeführt werden. Das
Niederschlagswasser aus dem Baugebiet soll über noch zu ergänzende
Regenwasserkanäle der Nethe zugeführt werden. Vorbehaltlich der ordnungsgemäßen
gemeinwohlverträglichen Abwasserbeseitigung bestehen aus
abwasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Planänderung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des
Kreises Höxter zum Anschluss des Baugebietes an die K 50 und der
ordnungsgemäßen Entwässerung einstimmig
zur Kenntnis
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen,
dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen,
die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht
vorgenommen werden. Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen
das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund
sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger
unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich
eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien
die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle.
Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird erfolgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw.
am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen aus vorgenannten
Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 3 - 1.
Änderung „Im Märsch“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Süden der Ortschaft Hembsen zwischen der
„Lange Straße“ im Norden bzw. Westen und der Verlängerung der Straße „Zum
Futterbusch“ im Süden und der vorhandenen Bebauung an den Straßen „Im Märsch“
und „Zum Futterbusch“.
Er ist
Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 9 die Flurstücke 150, 202, 203,
241 und 222 tlw. und in der Flur 10
die Flurstücke 43, 44 tlw., 7 tlw. und 81 tlw.