Bürgermeister Temme berichtet über die Beratung des Punktes in der Sitzung des Bauausschusses und lässt über die Eingaben wie folgt abstimmen:

 

Kreis Höxter

 

Der Kreis Höxter, Abteilung Straßen, ist als Straßenbaulastträger der K 50 von der Änderung des Bebauungsplans "Im Märsch" betroffen. Aufgrund der Einmündung an der freien Strecke einschließlich Gehweg wird sich ein erhöhtes Verkehrs- und Fußgängeraufkommen ergeben. Für eine sichere Querung der K 50 durch Fußgänger ist geplant, eine Querungshilfe einzubauen.

Alle hierfür anfallenden Kosten, sowie evtl. in Zukunft anfallenden Kosten für weitere Maßnahmen, gehen zu Lasten der Stadt Brakel. Die Sichtdreiecke für die einbiegenden Fahrzeuge aus der Gemeindestraße auf die K 50 sind freizuhalten.

Nach den vorgelegten Planunterlagen soll das Schmutzwasser über noch zu ergänzende Schmutzwasserkanäle der Kläranlage in Hembsen zugeführt werden. Das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet soll über noch zu ergänzende Regenwasserkanäle der Nethe zugeführt werden. Vorbehaltlich der ordnungsgemäßen gemeinwohlverträglichen Abwasserbeseitigung bestehen aus abwasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Planänderung.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zum Anschluss des Baugebietes an die K 50 und der ordnungsgemäßen Entwässerung einstimmig zur Kenntnis

 

 

Westnetz GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben. Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird erfolgen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 3 - 1. Änderung „Im Märsch“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Süden der Ortschaft Hembsen zwischen der „Lange Straße“ im Norden bzw. Westen und der Verlängerung der Straße „Zum Futterbusch“ im Süden und der vorhandenen Bebauung an den Straßen „Im Märsch“ und „Zum Futterbusch“.

Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 9 die Flurstücke 150, 202, 203, 241 und 222 tlw. und in der Flur 10 die Flurstücke 43, 44 tlw., 7 tlw. und 81 tlw.