Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat, das vom Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ am 01.06.2021 gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW aufgestellte Straßen- und Wegekonzept. Das Straßen- und Wegekonzept wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.

 


 

Der Ausschussvorsitzende erteilt Franz-Josef Sentler das Wort, der in den Sachverhalt einführt. Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses regelt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Franz-Josef Sentler teilt mit, die Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts sei in der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021 erfolgt.