Beschluss:

 

Der BZA Bellersen wählt einstimmig in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung

 

Herrn Ewald Hanisch zum Vorsitzenden und

Frau Ursula Grewe zur stellvertretenden Vorsitzenden.

 


Unter Leitung des Altersvorsitzenden Werner Kreilos wählt der Bezirksausschuss gem. § 39 Abs. 4 Nr. 4 GO NRW ohne Aussprache aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n. Bei der Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim unter Verwendung von Stimmzetteln abgestimmt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Stimmzahl findet eine Stichwahl statt. Bei weiderholter Stimmengleichheit entscheidet das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW). Einer Amtseinführung und Verpflichtung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden bedarf es nicht.