Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die getroffene Dringlichkeitsentscheidung entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW zu genehmigen:

 

Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) ab Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder wird.

 


Bürgermeister Temme erläutert kurz den Sachverhalt, Wortmeldungen dazu ergeben sich nicht.