Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig,
die getroffene Dringlichkeitsentscheidung entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO
NRW zu genehmigen:
Die
Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung
mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) ab
Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten aus. Dies
geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch
genommen wurde oder wird.
Bürgermeister Temme erläutert kurz den Sachverhalt, Wortmeldungen dazu ergeben sich nicht.