Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel einstimmig fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 13.09.2020 für gültig zu erklären.

 


Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 24.11.2020, der vorab getagt und die Ergebnisse der Wahl einstimmig angenommen habe. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.