Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen dem Rat der Stadt Brakel die im Entwurf vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Brakel mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu beschließen.

Die beschlossene Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.

 

 


StOVR Frischemeier verweist zum Sachverhalt auf die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Brakel auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Weiter geht er auf den § 10 Aufwandsentschädigung ein. Dieser regele, dass Ausschussvorsitzende einen Anspruch auf eine erhöhte Aufwandsentschädigung haben. Es gebe nun die Möglichkeit, diese anstelle einer monatlichen Pauschale als ein zusätzliches Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung zu zahlen, wenn eine Sitzung stattgefunden hat. Ausgenommen von dieser Regelung seien der Haupt- und Finanzausschuss, der Wahlausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss. Somit gelte die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, dem Bauausschuss, Betriebsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Bezirksausschussvorsitzenden der 12 Bezirksausschüsse.

 

Bürgermeister Temme verweist in diesem Zusammenhang auf die Befangenheit der Ausschussvorsitzenden.

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger erklärt sich als Vorsitzende des Bauausschusses für befangen.

 

Ratsherr Heilemann erläutert zu seinem Antrag, dass er das Amt als Ausschussvorsitzender als Ehrenamt ansehe und spricht sich gegen die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende aus, des Weiteren sollten alle Ausschüsse von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen werden. Weiter beantragt er hilfsweise, dass Ausschussvorsitzende, welche bereits eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach den Maßgaben von § 10 Abs. 4 erhalten, von einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO ausgenommen werden. Mitglieder des Rates können nur aus einer Funktion eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Ratsherr Hanisch verweist darauf, dass diese zusätzliche Aufwandsentschädigung eine Vorgabe des Gesetzgebers sei, der man seitens der CDU-Fraktion weiter folgen wolle. 

 

Ratsherr Flore schlägt als Kompromiss die Zahlung eines erhöhten Sitzungsgeldes anstelle der monatlichen Pauschale vor.

 

Ratsherr Multhaupt schlägt ebenfalls ein erhöhtes Sitzungsgeld vor, anstelle der monatlichen Pauschale.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann erläutert StOVR Frischemeier, dass Beschränkungen rechtlich nicht möglich seien, dies regele die Entschädigungsverordnung

 

Ratsherr Rissing stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

 

Bürgermeister Temme lässt daraufhin wie folgt abstimmen

 

Der Antrag der Fraktion Liste Zukunft zu § 10 Abs. 5 Hauptsatzung, von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten, alle Ausschüsse auszunehmen sowie der Alternativvorschlag zu § 10 um die im Antrag formulierten Abs. 6 u. 7 zu erweitern, wird mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme abgelehnt.

Der Antrag SPD-Fraktion, den Vorsitzenden der Ausschüsse des Rates statt einer monatlichen Aufwandsentschädigung ein zusätzliches Sitzungsgeld zu zahlen, wurde mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Weiter geht StOVR Frischemeier auf § 3 der Hauptsatzung ein. Dort wird Brakel als Stadtbezirk deklariert. Aufgrund des Wegfalls des Bezirksausschusses Brakel müsse diese Bezeichnung entfernt werden.

 

Weiter beschließt der Ausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen, § 3 Abs. 7 so zu belassen.

 

Abschließend lässt Bürgermeister Temme ganzheitlich abstimmen wie folgt: