Beschluss:

 

a)  Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. §

      50 Abs. 2 GO NRW einstimmig

      Bürgermeister Hermann Temme

      in die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW zu
      bestellen. Als Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bestimmt.

 

b)  Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang einstimmig folgende 3 Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NRW:

 

 

      Ordentliche Mitglieder                            Stellvertretende Mitglieder

      Ulrich Disse                                           -

      Monika Vogt                                          -

      Elisabeth Beineke                                  -

 

Verhinderungsvertreter wurden seitens der Fraktionen nicht benannt.