Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang bei 1 Enthaltung einstimmig folgende 2 Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:

Ordentliche Mitglieder                                                 Stellvertretende Mitglieder

Ulrike Hogrebe-Oehlschläger                                    Monika Vogt

Elisabeth Beineke                                           Detlef-Erwin Bargholt