Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 13.09.2020 für gültig zu erklären.


 

Der neugewählte Rat der Stadt Brakel hat in der konstituierenden Sitzung am 05.11.2020 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) einen Wahlprüfungsausschuss gebildet. Dieser hat die Aufgabe, über etwa erhobene Einsprüche sowie über die Gültigkeit der am 13.09.2020 stattgefundenen Gemeindewahlen von Amts wegen zu entscheiden. Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss erfolgt die endgültige Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Brakel.

 

Der Wahlleiter StOVR Peter Frischemeier teilt mit, die Ergebnisse der Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel seien am 18.09.2020 entsprechend der Regelung der Hauptsatzung auf der Homepage der Stadt Brakel öffentlich bekannt gemacht worden. Es erfolgte darin der Hinweis, dass gem. § 39 KWahlG jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben können, sofern sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c für erforderlich halten.

 

StOVR Frischemeier berichtet abschließend, innerhalb der Einspruchsfrist (19.09.2020 bis 18.10.2020) sei kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben worden.

 

Die Ausschussvorsitzende fragt an, ob seitens des Ausschussmitglieder Fragen bestehen.

 

Zur Anfrage des Ratsherrn Knobloch, ob bei vergangenen Wahlen Einsprüche eingelegt wurden, teilt StOVR Frischmeier mit, dass bei der vergangenen Wahl lediglich organisatorische Hinweise gegeben wurden, Einsprüche wurden nicht erhoben.