In der Sitzung des Bauausschusses am
18. November 2020 werden die Ergebnisse des Gutachtens und des Fachdialogs
vorgestellt. Der Offenlegungsbeschluss kann dann gefasst werden.
Ratsherr
Koppi erklärt sich vor Eintritt in
die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an der
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
VAng.
Bernd Bohnenberg teilt mit, der
Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, den Bauleitplan aufzustellen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe am 24.08.2020 stattgefunden;
die Niederschrift wurde den Mitgliedern nachgereicht.
Die
herkömmliche Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange habe ebenfalls
stattgefunden; auch deren Auswertung wurde zwischenzeitlich vorgelegt.
a.
Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
- (Anwohner der Bahnhofstraße) Es werden
Bedenken hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit im Projektgebiet geäußert. Keiner
wolle Wasser im Keller haben, und gegen die betroffenen Anwohner könne eine
Durchsetzung des Bauprojekts nicht erreicht werden, falls die im Rahmen der
Bebauungsplanung dargelegte Versickerung nicht funktionieren sollte. Er bittet
um vernünftiges, maßstäbliches Vorgehen bei der Bebauung des Areals. Er ist
zudem der Meinung, dass die Schmutz- und Oberflächenwasser-Problematik
zusammenhinge. Noch 2013 sei in einem anderen Zusammenhang von der Verwaltung
dargelegt worden, es könne auf dem Gelände nicht gebaut werden, erst sei der
Siechenbach zu ertüchtigen. Ein besserer Hochwasserschutz sei anzustreben.
- (Anwohner des „Bohenkamps“) Es wird
die Versickerungsfähigkeit der Böden im Areal aufgrund ihrer grundsätzlichen
Nässe bezweifelt. Das Gutachten zum Oberflächenwasserabfluss sei fehlerhaft.
- Es wird angeregt, die südlichen,
unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) sollten in den
Bebauungsplan einbezogen werden, um hierfür eine auf das betreffende Plangebiet
abgestimmte künftige Bebauung zu ermöglichen.
Zu der
Entwässerungsproblematik nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das
Bauprojekt soll nicht unterkellert errichtet werden. Es ist vorgesehen, dass
das Bauprojekt sein Oberflächenwasser nicht in den Siechenbach einleitet.
Durch
den Anschluss der geplanten Gebäude erfolgt keine nennenswerte zusätzliche
hydraulische Belastung des Schmutzwasserkanals. Avisiert ist eine natürliche
(sukzessive) Versickerung des Oberflächenwassers über Rigolen in den
Untergrund. Sowohl die Ergebnisse der entsprechenden Gutachten, die Bestandteil
der Bebauungsplanung sind und die zu einem zweiten Zeitpunkt verifiziert worden
sind, sowie eine stichprobenartige Überprüfung seitens der Verwaltungen hat
ergeben, dass eine hinreichende Versickerungsfähigkeit des Areals vorliegt. Im
Ergebnis ist laut Gutachter im nördlichen Bereich der geplanten Neubebauung der
Grundwasserstand tief genug und eine hinreichende Durchlässigkeit gegeben,
sodass versickert werden kann. Auch die Untere Wasserbehörde hat für die
Planung die dargelegten positiven Ergebnisse der Gutachten bestätigt. Durch das
Projekt wird zudem nicht mehr Oberflächenwasser anfallen als bislang. Auch
zukünftige Starkregenereignisse könnten durch eine Nichtbebauung des Areals
nicht verhindert werden.
Um allerdings
die bisherigen Ergebnisse abzusichern, schlägt die Verwaltung vor, ein weiteres
Versickerungsgutachten zu beauftragen. Hierzu wird vorgeschlagen, dem
Gutachterbüro BBU, Hofgeismar, den Auftrag zu erteilen.
Des
Weiteren beabsichtigt die Investorengemeinschaft, im Bereich der Bachaue einen
Teil ihres Grundstückes für Renaturierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen zur
Verfügung zu stellen.
Für
diese Renaturierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sowie die
Entwässerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt soll ein
Fachdialog mit den Planern, Gutachtern und Fachbehörden stattfinden, um
geeignete Maßnahmen zur Entlastung des Siechenbaches festzulegen. Erste
Gespräche haben bereits am 28.08.2020 stattgefunden.
Ratsherr
Simon regt an, im Hinblick auf das
Versickerungsgutachten dem Wunsch der Anwohner zu entsprechen ein zweites
Gutachten zu erstellen und das Geologiebüro Hoemann aus Gehrden mit der
Begutachtung zu beauftragen. Herr Hoemann habe bereits eine gutachterliche
Stellungnahme in diesem Bereich erstellt und genieße das Vertrauen der
Anwohner.
StBR Groppe erklärt, die Verwaltung möchte
hier gern auf einen unabhängigen dritten Gutachter ausweichen, um sämtliche
Bedenken und Zweifel aus dem Weg räumen zu können.
Innerhalb
des Bauausschusses wird die Thematik anschließend diskutiert, da keine Einigung
zu finden ist, stellt Ratsherr Simon seitens der CDU-Fraktion den Antrag, das Geologiebüro Hoemann aus
Gehrden mit der Begutachtung zu beauftragen.
Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt diesem Antrag bei drei Gegenstimmen mehrheitlich zu.
Ratsherr Oeynhausen stellt heraus, dass die
Akzeptanz der Anlieger in dieser Angelegenheit sehr wichtig sei und bestehende
Bedenken in der Öffentlichkeitsbeteiligung ganz klar geäußert wurden. Es sollte
daher auch im Hinblick auf die Entwässerungssituation weiter recherchiert
werden, er verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits vor Jahren avisierte
Ertüchtigung des Siechenbaches und regt eine Wiederaufnahme der Projektierung
an. Darüber hinaus sollte ebenfalls eine Grünbedachung der Gebäude in Betracht
gezogen werden. StBR Groppe erklärt,
dass bereits Gespräche zwischen der Unteren Wasserbehörde, Planer und Investor
stattgefunden haben, erst nach Vorlage des Versickerungsgutachtens könne über
ein weiteres Vorgehen nachgedacht werden.
Ratsherr
Oeynhausen stellt anschließend
seitens der CDU-Fraktion den Antrag, folgende
Ergänzung in den bestehenden Beschluss mit aufzunehmen:
Eine
realitätsnahe Darstellung der Gebäude in der städtebaulichen Gesamtansicht, gerade
vor dem Hintergrund der Bebauungshöhen und der detaillierten Anordnung der
einzelnen Gebäude, ist für die weiteren Planungen sehr wichtig. Der Investor
soll daher eine genaue Darstellung des Bauprojektes und somit die zu erwartende
Realität in einer dreidimensionalen Ansicht der Gebäude vorlegen.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße
und des „Bohenkamp“ einstimmig zur
Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Versickerungsgutachten
bei dem Geologiebüro Hoemann in Auftrag zu geben sowie den beschriebenen
Fachdialog für Maßnahmen hinsichtlich der Entwässerung des Bauprojektes und zur
Entlastung des Siechenbaches durchzuführen.
Eine
realitätsnahe Darstellung der Gebäude in der städtebaulichen Gesamtansicht,
gerade vor dem Hintergrund der Bebauungshöhen und der detaillierten Anordnung
der einzelnen Gebäude, ist für die weiteren Planungen sehr wichtig. Der Investor
soll daher eine genaue Darstellung des Bauprojektes und somit die zu erwartende
Realität in einer dreidimensionalen Ansicht der Gebäude vorlegen.
VAng. Bohnenberg führt fort:
Die
Verwaltung schlägt vor, die dritte Äußerung bei der weiteren Planung zur
Kenntnis zu nehmen. Eine Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten
Grundstücke in dieses Bebauungsplanverfahren, um hierfür eine zukünftige, auf
das jetzige Plangebiet abgestimmte Bebauung zu ermöglichen, ist städtebaulich
sinnvoll. Vor einer Entscheidung sollte die zusätzliche Fläche Bestandteil des
weiteren Versickerungsgutachtens werden, so dass dann in der Sitzung des
Bauausschusses am 18.11.2020
entschieden werden kann.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Äußerung zur Einbeziehung auch der südlichen,
unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) in dieses
Bebauungsplanverfahren einstimmig
zur Kenntnis. Vor einer Entscheidung sollte die zusätzliche Fläche Bestandteil
des weiteren Versickerungsgutachtens werden.
b.
Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des künftigen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befinden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets einstimmig zur Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass sich
im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans ein 1-kV-Kabel befindet. Es
wird darum gebeten, diese Anlage in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei der
Bauausführung seien diverse Sachverhalte zu berücksichtigen (Mitteilungspflichten
bei Erdarbeiten, Ausschluss einer Beschädigung; aus Sicherheitsgründen
Erfordernis einer örtlichen Einweisung; bei Änderungen an den
Versorgungseinrichtungen Notwendigkeit eines Ortstermins, Klärung der
Kostentragungspflichten; keine Überbauung oder Überpflanzung mit Tiefwurzlern
des Schutzstreifens der Leitungen, Abstimmung eventueller Schutzmaßnahmen;
Notwendigkeit umfangreicher Erschließungsmaßnahmen bzw. Kabelverlegungen für
die Energieversorgung).
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen. Eine Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen ist
ausreichend, eine Aufnahme der Anlage in den Bebauungsplan nicht erforderlich.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH
zu Versorgungsanlagen im Plangebiet einstimmig zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dieser weist darauf hin, dass das anfallende
Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück versickert werden solle; der unteren
Wasserbehörde des Kreises Höxter sei hierzu noch ein wasserrechtlicher
Erlaubnisantrag vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen. Ein wasserrechtlicher
Erlaubnisantrag zu jedem (einzelnen) Baugrundstück ist nach erfolgter Bauleitplanung im Rahmen der jeweiligen Bauantragsverfahren vorzulegen und
einzeln zu prüfen, bevor dann eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zum anfallenden Niederschlagswasser auf dem (späteren,
gesamten) Baugrundstück aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
c.
Offenlegungsbeschluss