Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.


 

VAng. Bernd Bohnenberg erläutert die einzelnen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung:

 

Zum Flächennutzungsplan

 

Westnetz GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am Rande des Plangebiets einstimmig zur Kenntnis.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikations-linien befinden, deren Belange hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes sowie Vermögensinteressen betroffen seien. Es wird davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage verbleiben können. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien im Plangebiet einstimmig zur Kenntnis.

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

Diese gibt an, dass sich im Plangebiet Versorgungsanlagen (Kabel) befinden, die teilweise betriebsbedingt in den kommenden Jahren erneuert werden müssten. In den Plan sollte ein entsprechender Standardtext aufgenommen werden, der auf künftige Einwirkungen auf Versorgungsanlagen durch unzulässige Bepflanzung, Bebauung o.ä. und deren Beseitigung und ein Zustimmungserfordernis bei der Errichtung (baulicher) Anlagen sowie den Schutz vorhandener unterirdischer und oberirdischer Versorgungsleitungen und die Beteiligung des Versorgungsträgers im Baugenehmigungsverfahren eingeht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) ist ausreichend, die Aufnahme eines entsprechenden Standardtextes hierzu in die Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zu Versorgungsanlagen im Plangebiet einstimmig zur Kenntnis.

 

Zum Bebauungsplan

 

Westnetz GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden, dürften nicht vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am Rande des Plangebiets einstimmig zur Kenntnis.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien befinden, deren Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet bleiben müssten. Bei der Bauausführung seien Beschädigungen zu vermeiden und der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit zu ermöglichen. Zudem seien die Belange der Telekom hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes sowie Vermögensinteressen betroffen. Die im Baugebiet befindlichen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger festgesetzten Verkehrsflächen müssten auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke mit Telekommunikations-infrastruktur zur Verfügung stehen; hierzu müsse in einem zweiten Schritt auch die entsprechende Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom im Grundbuch erfolgen, um Telekommunikationslinien verlegen zu können. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; der Umgang mit vorhandenen und zukünftigen Telekommunikationslinien im Plangebiet spielt erst im späteren Baugeschehen eine Rolle, und eine später erforderliche grundbuchliche Sicherung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen zu Gunsten der Telekom ist dann im Einzelfall zu beantragen. Diese Aspekte stehen nach erfolgter Bauleitplanung an, sind aber nicht deren Bestandteil.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien im Plangebiet sowie einer erforderlichen grundbuchlichen Sicherung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen einstimmig zur Kenntnis.

 

Landwirtschaftskammer NRW

 

Bisher werde im Bebauungsplanentwurf darauf hingewiesen, dass mögliche (Geruchs-) Immissionen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben im Plangebiet hinzunehmen seien. Jedoch seien auch Geräuschimmissionen durch die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe ggf. möglich. Dieser Hinweis sollte daher entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme in den Planentwurf einfließen zu lassen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Erweiterung des vorhandenen Hinweises zu möglichen (Geruchs-) Immissionen auf Geräuschimmissionen einstimmig zur Kenntnis; dieser Hinweis wird im Planentwurf angepasst.

 

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

Diese gibt an, dass sich im Plangebiet Versorgungsanlagen (Kabel) befinden. Es wird darum gebeten, diese Anlagen in die Bauleitplanung aufzunehmen. Bei der Bauausführung seien diverse Sachverhalte zu berücksichtigen (Mitteilungspflichten bei Erdarbeiten, Ausschluss einer Beschädigung; aus Sicherheitsgründen Erfordernis einer örtlichen Einweisung; bei Änderungen an den Versorgungseinrichtungen Notwendigkeit eines Ortstermins, Klärung der Kostentragungspflichten; keine Überbauung oder Überpflanzung mit Tiefwurzlern des Schutzstreifens der Leitungen, Abstimmung eventueller Schutzmaßnahmen). Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) ist ausreichend, eine Aufnahme der Anlage in den Bebauungsplan nicht erforderlich.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zu Versorgungsanlagen im Plangebiet einstimmig zur Kenntnis.

 

Kreis Höxter

 

Die im Bebauungsplanentwurf dargestellten artenschutzrechtlichen Anforderungen sollten als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan aufgeführt sein. Sofern das Ökokonto der Stadt Brakel für das ermittelte Defizit gedeckt sei und die festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wie beschrieben umgesetzt würden, bestünden keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine entsprechende Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen im Bebauungsplanentwurf ist nach Abstimmung mit dem bearbeitenden Umweltbüro und dem Kreis Höxter bereits erfolgt. Das Ökokonto der Stadt Brakel weist für das ermittelte Defizit eine Deckung auf. Auch die festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden später umgesetzt.

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu artenschutzrechtlichen Anforderungen, zum Ökokonto und zu den festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Offenlegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung