Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.
VAng. Bernd Bohnenberg erläutert die einzelnen Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung:
Zum
Flächennutzungsplan
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich am
Rande des Plangebiets Gasleitungen
des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand
und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung
überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am
Rande des Plangebiets einstimmig zur
Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikations-linien
befinden, deren Belange hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes
sowie Vermögensinteressen betroffen seien. Es wird davon ausgegangen, dass die
Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer
Trassenlage verbleiben können. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin
gewährleistet bleiben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung
überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien im
Plangebiet einstimmig zur Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass
sich im Plangebiet Versorgungsanlagen (Kabel) befinden, die teilweise betriebsbedingt
in den kommenden Jahren erneuert werden müssten. In den Plan sollte ein
entsprechender Standardtext aufgenommen werden, der auf künftige Einwirkungen
auf Versorgungsanlagen durch unzulässige Bepflanzung, Bebauung o.ä. und deren
Beseitigung und ein Zustimmungserfordernis bei der Errichtung (baulicher)
Anlagen sowie den Schutz vorhandener unterirdischer und oberirdischer
Versorgungsleitungen und die Beteiligung des Versorgungsträgers im
Baugenehmigungsverfahren eingeht.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen. Eine Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei
dieser Planung überwiegend im Bestand) ist ausreichend, die Aufnahme eines
entsprechenden Standardtextes hierzu in die Flächennutzungsplanänderung nicht
erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH
zu Versorgungsanlagen im Plangebiet einstimmig zur
Kenntnis.
Zum
Bebauungsplan
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich am
Rande des Plangebiets Gasleitungen
des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand
und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden, dürften nicht vorgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei dieser Planung
überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am
Rande des Plangebiets einstimmig zur
Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien
befinden, deren Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet bleiben müssten.
Bei der Bauausführung seien Beschädigungen zu vermeiden und der ungehinderte
Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit zu ermöglichen. Zudem seien
die Belange der Telekom hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes
sowie Vermögensinteressen betroffen. Die im Baugebiet befindlichen mit Geh-,
Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger
festgesetzten Verkehrsflächen müssten auch zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke mit Telekommunikations-infrastruktur zur Verfügung stehen; hierzu
müsse in einem zweiten Schritt auch die entsprechende Eintragung einer beschränkten
persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom im Grundbuch erfolgen, um
Telekommunikationslinien verlegen zu können. Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; der Umgang mit vorhandenen und
zukünftigen Telekommunikationslinien im Plangebiet spielt erst im späteren
Baugeschehen eine Rolle, und eine später erforderliche grundbuchliche
Sicherung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen
zu Gunsten der Telekom ist dann im Einzelfall zu beantragen. Diese Aspekte
stehen nach erfolgter Bauleitplanung an, sind aber nicht deren Bestandteil.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien im
Plangebiet sowie einer erforderlichen grundbuchlichen Sicherung der mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen einstimmig zur Kenntnis.
Landwirtschaftskammer
NRW
Bisher werde im
Bebauungsplanentwurf darauf hingewiesen, dass mögliche (Geruchs-) Immissionen
aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben im Plangebiet hinzunehmen
seien. Jedoch seien auch Geräuschimmissionen durch die umliegenden
landwirtschaftlichen Betriebe ggf. möglich. Dieser Hinweis sollte daher
entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme
in den Planentwurf einfließen zu lassen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Erweiterung des vorhandenen
Hinweises zu möglichen (Geruchs-) Immissionen auf Geräuschimmissionen einstimmig zur Kenntnis; dieser Hinweis
wird im Planentwurf angepasst.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass sich
im Plangebiet Versorgungsanlagen
(Kabel) befinden. Es wird darum gebeten,
diese Anlagen in die Bauleitplanung aufzunehmen. Bei der Bauausführung seien
diverse Sachverhalte zu berücksichtigen (Mitteilungspflichten bei Erdarbeiten,
Ausschluss einer Beschädigung; aus Sicherheitsgründen Erfordernis einer örtlichen
Einweisung; bei Änderungen an den Versorgungseinrichtungen Notwendigkeit eines
Ortstermins, Klärung der Kostentragungspflichten; keine Überbauung oder
Überpflanzung mit Tiefwurzlern des Schutzstreifens der Leitungen, Abstimmung
eventueller Schutzmaßnahmen). Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen. Eine Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei
dieser Planung überwiegend im Bestand) ist ausreichend, eine Aufnahme der
Anlage in den Bebauungsplan nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH
zu Versorgungsanlagen im Plangebiet einstimmig zur
Kenntnis.
Kreis Höxter
Die im Bebauungsplanentwurf dargestellten artenschutzrechtlichen
Anforderungen sollten als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan aufgeführt
sein. Sofern das Ökokonto der Stadt Brakel für das ermittelte Defizit gedeckt
sei und die festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wie beschrieben
umgesetzt würden, bestünden keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen. Eine entsprechende Berücksichtigung der
artenschutzrechtlichen Anforderungen im Bebauungsplanentwurf ist nach
Abstimmung mit dem bearbeitenden Umweltbüro und dem Kreis Höxter bereits
erfolgt. Das Ökokonto der Stadt Brakel weist für das ermittelte Defizit eine Deckung
auf. Auch die festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden später
umgesetzt.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Stellungnahme des Kreises Höxter zu artenschutzrechtlichen
Anforderungen, zum Ökokonto und zu den festgesetzten Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen einstimmig zur Kenntnis.
Offenlegungsbeschluss zur
Flächennutzungsplanänderung