Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme dem Rat der Stadt Brakel das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zu beschließen.

 


Bürgermeister Temme bittet StAR Schlenhardt den Sachverhalt zu erläutern. Dieser teilt mit, dass die Neuerungen im NKF -Weiterentwicklungsgesetz dazu führen, dass die Stadt Brakel zukünftig auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten könne.

 

Die hierfür gem. § 116a GO NRW festgelegten Kriterien werden für die Stadt Brakel erfüllt, so dass eine Befreiung von der Erstellung eines Gesamtabschlusses nichts im Wege stünde. Auf Nachfrage des Ratsherrn Kruse erläutert StAR Schlenhardt, dass diese Entscheidung jährlich neu zu treffen sei, da das Vorliegen der Kriterien jährlich aufs neue geprüft werden müsse.