VAng. Bohnenberg erläutert nochmals den Sachverhalt entsprechend
der Sitzungsvorlage. Er teilt mit, der Bezirksausschuss Bellersen sich am
28.08.2020 mit der Angelegenheit befasst habe.
Das Votum des Bezirksausschusses, welches den Mitgliedern vorab übermittelt
wurde, laute:
Eine
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Papenkamp“ im Stadtbezirk Brakel-Bellersen
derart, dass in einem städtebaulichen Einzelfall eine innerörtliche
Nachverdichtung der Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung: Einfamilienhaus) ermöglicht
wird, wird abgelehnt.
Unabhängig
davon wird keine Notwendigkeit für ein Ferienhausgebiet mehr gesehen. Es hat
sich in den letzten beiden Jahrzehnten niemand für die Errichtung eines
Ferienhauses interessiert, auch für die Zukunft ist dies nicht zu erwarten.
Eine Vollauslastung des bestehenden Wohnmobilhafens ist nicht festzustellen,
eine Notwendigkeit für eine eventuelle Erweiterung ist daher in keinster Weise
zu erkennen. Der BZA beauftragt daher die Stadt Brakel, unabhängig von den
aktuellen Kaufinteressenten, ein Verfahren zur planungsrechtlichen Umwandlung
des Ferienhausgebietes in ein Wohngebiet einzuleiten.
Anschließend
wird die Angelegenheit im Ausschuss entsprechend diskutiert. Es wird erörtert,
dass im Bereich des Feriendorfes bereits ein „Dauerwohnen“ ermöglicht werde,
ebenso, dass ein Neubaugebiet mit freien Baugrundstücken vorhanden sei.
Letztendlich besteht allerdings Einigkeit darin, dem Votum des Bezirksausschusses Rechnung tragen und über dieses abstimmen zu wollen.
Aufstellungsbeschluss zur
Bauleitplanung
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt bei einer Stimmenthaltung einstimmig:
Eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Papenkamp“ im Stadtbezirk
Brakel-Bellersen derart, dass in einem städtebaulichen Einzelfall eine
innerörtliche Nachverdichtung der Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung:
Einfamilienhaus) ermöglicht wird, wird abgelehnt.
Unabhängig davon wird keine Notwendigkeit für ein Ferienhausgebiet
mehr gesehen. Es hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten niemand für die
Errichtung eines Ferienhauses interessiert, auch für die Zukunft ist dies nicht
zu erwarten. Eine Vollauslastung des bestehenden Wohnmobilhafens ist nicht
festzustellen, eine Notwendigkeit für eine eventuelle Erweiterung ist daher in
keinster Weise zu erkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig von den
aktuellen Kaufinteressenten, ein Verfahren zur planungsrechtlichen Umwandlung
des Ferienhausgebietes in ein Wohngebiet einzuleiten.