Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt einstimmig
für die nachstehend aufgeführte Maßnahme für das Programmjahr 2021 einen
Zuschussantrag zu stellen:
Maßnahme |
Zuwendungsfähige
Ausgaben |
Zuwendung
(50
%) |
Eigenanteil (50 %) |
Errichtung einer Fahrzeughalle
für das Feuerwehrgerätehaus Istrup |
85.000,00
€ |
42.500,00
€ |
42.500,00
€ |
Gesamt |
85.000,00
€ |
42.500,00
€ |
42.500,00
€ |
StBR
Groppe teilt entsprechend der
Sitzungsvorlage mit, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) habe mit der Veröffentlichung der
Fördergrundsätze „Dorferneuerung 2021“ auch einen Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser
in Dörfer 2021“ veröffentlicht. Im Programmjahr 2021 werden daher Orte und
Ortsteile bis zu 10.000 Einwohnern, die gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung sind, bei dem Neubau,
der Sanierung, dem An-, Aus- und Umbau eines Feuerwehrhauses sowie bei dem
Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus unterstützt.
Es
werde daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für die Errichtung einer
Fahrzeughalle für das Feuerwehrgerätehaus in Istrup (Maßnahme aus dem
Brandschutzbedarfsplan), Fördermittel aus dem Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in
Dörfer 2021“ zu beantragen.