Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Maßnahme „Pumptrack am Generationenpark in Brakel“
sowohl für das Förderprogramm LEADER als auch für den Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten (Programmjahr 2020) anzumelden.
Der Ausschussvorsitzende erteilt in dieser
Angelegenheit Herrn Christof Münstermann
das Wort, der bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2020
ausführlich über das Projekt „Pumptrack am Generationenpark in Brakel“
berichtet hatte. Herr Münstermann
erklärt, dass das Ing.-Büro Turk, Siddessen, zwischenzeitlich eine
Entwurfsplanung sowie eine Kostenschätzung über rund 110.000,00 € erstellt
habe.
Das Projekt wurde ebenfalls den
LEADER-Regionalmanagerinnen vorgestellt und aufgrund der innovativen Idee aus
der Bürgerschaft – durch Jugendliche –signalisiert, dass eine Förderung durch
LEADER vorstellbar sei. Am 01.09.2020 konnte dann bereits eine Projektskizze im
LEADER-Facharbeitskreis vorgestellt werden, die mit 128 Punkten bewertet und an
die nächsthöhere Instanz weitergeleitet wurde. Am 24.09.2020 werde dann im
LEADER-Vorstand darüber beraten und beschlossen, ob ein Förderantrag gestellt
werden könne.
Sofern eine Förderung aus dem LEADER-Programm erfolge, könne hier mit einer
Förderung i.H.v. 65 % (hier: 71.500,00 €) gerechnet werden, der Eigenanteil von
35 % (hier: 38.500,00 €) verbleibe bei der Stadt Brakel.
Als weitere Fördermöglichkeit weist Herr Münstermann auf den Investitionspakt
zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 hin, das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW habe im Juli 2020 den Programmaufruf
„Auf die Plätze! Fertig! Los zum Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2020 und 2021!“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung
gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der
kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.
Vorbehaltlich der Gewährung zusätzlicher Finanzmittel im Bundes- sowie
im Landeshaushalt stehen dort im Jahr 2020 47 Millionen Euro (Fördersatz von
100 %) und im Jahr 2021 31 Millionen Euro (Fördersatz von 90 %) zur Verfügung.
StBR Groppe
erklärt abschließend, die Verwaltung schlage vor, diese Maßnahme vorsorglich
für beide Förderprogramme anzumelden.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Oeynhausen erklärt Christof Münstermann,
im Hinblick auf Kurvenradien und Höhenversprünge in der Bahn (dreidimensionale
Vorgaben) gebe es eine Werkplanung Firmen, die an der beschränkten
Ausschreibung teilnehmen, müssen zudem entsprechende Referenzen vorweisen.