Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Maßnahme „Pumptrack am Generationenpark in Brakel“ sowohl für das Förderprogramm LEADER als auch für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (Programmjahr 2020) anzumelden.

 

 


 

Der Ausschussvorsitzende erteilt in dieser Angelegenheit Herrn Christof Münstermann das Wort, der bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2020 ausführlich über das Projekt „Pumptrack am Generationenpark in Brakel“ berichtet hatte. Herr Münstermann erklärt, dass das Ing.-Büro Turk, Siddessen, zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenschätzung über rund 110.000,00 € erstellt habe.

 

Das Projekt wurde ebenfalls den LEADER-Regionalmanagerinnen vorgestellt und aufgrund der innovativen Idee aus der Bürgerschaft – durch Jugendliche –signalisiert, dass eine Förderung durch LEADER vorstellbar sei. Am 01.09.2020 konnte dann bereits eine Projektskizze im LEADER-Facharbeitskreis vorgestellt werden, die mit 128 Punkten bewertet und an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet wurde. Am 24.09.2020 werde dann im LEADER-Vorstand darüber beraten und beschlossen, ob ein Förderantrag gestellt werden könne.

 
Sofern eine Förderung aus dem LEADER-Programm erfolge, könne hier mit einer Förderung i.H.v. 65 % (hier: 71.500,00 €) gerechnet werden, der Eigenanteil von 35 % (hier: 38.500,00 €) verbleibe bei der Stadt Brakel.

 

Als weitere Fördermöglichkeit weist Herr Münstermann auf den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 hin, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW habe im Juli 2020 den Programmaufruf „Auf die Plätze! Fertig! Los zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021!“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.  Vorbehaltlich der Gewährung zusätzlicher Finanzmittel im Bundes- sowie im Landeshaushalt stehen dort im Jahr 2020 47 Millionen Euro (Fördersatz von 100 %) und im Jahr 2021 31 Millionen Euro (Fördersatz von 90 %) zur Verfügung.

 

StBR Groppe erklärt abschließend, die Verwaltung schlage vor, diese Maßnahme vorsorglich für beide Förderprogramme anzumelden.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Oeynhausen erklärt Christof Münstermann, im Hinblick auf Kurvenradien und Höhenversprünge in der Bahn (dreidimensionale Vorgaben) gebe es eine Werkplanung Firmen, die an der beschränkten Ausschreibung teilnehmen, müssen zudem entsprechende Referenzen vorweisen.