V.-Ang. Johanna Lüke gibt den anwesenden Mitgliedern
einen umfangreichen Überblick über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW
(KAG NRW).
Die
Beitragspflichtigen sollen zukünftig bei Straßenausbaumaßnahmen nach KAG durch
eine Förderung des Landes NRW entlastet werden, dafür sei im Landeshaushalt
2020 eine Fördersumme in Höhe von 65 Mio. € enthalten. Ein Entwurf der
„Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ liege bereits vor. Dieser Entwurf sei
inzwischen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) mit Berücksichtigung von Anregungen von
den kommunalen Spitzenverbänden überarbeitet worden.
Nach erneuter
Stellungnahme durch die kommunalen Spitzenverbände Anfang Januar 2020 soll die
„Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ voraussichtlich im Januar 2020 durch
das MHKBG in Kraft gesetzt werden.
Das im neuen § 8 a
Abs. 2 und 3 KAG NRW aufgeführte Muster für ein Straßen- und Wegekonzept werde
allerdings derzeit noch durch das MHKBG überarbeitet.
Bürgermeister Temme erläutert, dass hier eine
gerechte Kompromisslösung angesteuert werde, die den Beitragszahler entlaste.
Auch wenn für die Verwaltung mit einem höheren Arbeitsaufwand zu rechnen sei,
habe der Gesetzgeber zur Unterstützung der Beitragspflichtigen eine
sozialpolitisch richtige Richtung eingeschlagen.
StBR Groppe teilt abschließend mit, der
Städte- und Gemeindebund habe Bedenken dahingehend geäußert, dass kein
Rechtsanspruch auf eine Förderung bestehe.
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