Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

V.-Ang. Johanna Lüke gibt den anwesenden Mitgliedern einen umfangreichen Überblick über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).

 

Die Beitragspflichtigen sollen zukünftig bei Straßenausbaumaßnahmen nach KAG durch eine Förderung des Landes NRW entlastet werden, dafür sei im Landeshaushalt 2020 eine Fördersumme in Höhe von 65 Mio. € enthalten. Ein Entwurf der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ liege bereits vor. Dieser Entwurf sei inzwischen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) mit Berücksichtigung von Anregungen von den kommunalen Spitzenverbänden überarbeitet worden.

Nach erneuter Stellungnahme durch die kommunalen Spitzenverbände Anfang Januar 2020 soll die „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ voraussichtlich im Januar 2020 durch das MHKBG in Kraft gesetzt werden.

 

Das im neuen § 8 a Abs. 2 und 3 KAG NRW aufgeführte Muster für ein Straßen- und Wegekonzept werde allerdings derzeit noch durch das MHKBG überarbeitet.

 

Bürgermeister Temme erläutert, dass hier eine gerechte Kompromisslösung angesteuert werde, die den Beitragszahler entlaste. Auch wenn für die Verwaltung mit einem höheren Arbeitsaufwand zu rechnen sei, habe der Gesetzgeber zur Unterstützung der Beitragspflichtigen eine sozialpolitisch richtige Richtung eingeschlagen.

 

StBR Groppe teilt abschließend mit, der Städte- und Gemeindebund habe Bedenken dahingehend geäußert, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung bestehe.

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