Der techn. Betriebsleiter Rehrmann berichtet über die durchgeführte Studie zur Klärschlammvererdung. Danach kann es in Brakel zu Kostenersparnissen von rd. 16.000 €/Jahr kommen. In der nächsten Betriebsausschusssitzung wird die Fa. EKO-PLANT die Studie vorstellen.

 

Herr Gehle gibt bekannt, dass die Anregung von Ratsherrn Aßmann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusssitzung am 28.08.2008, bis zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses die Frage zur Besetzung des Betriebsausschusses gem. § 114 Abs. 3 GO NRW zu klären, wie folgt beantwortet wird:

Steuerberater Hengelbrock hat mitgeteilt, dass § 114 Abs. 3 GO NRW vorsieht, dass der Betriebsausschuss bei mehr als 50 Beschäftigten zu einem Drittel aus Beschäftigten bestehen muss. Der Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes beschränkt sich auf die gemeindlichen wirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 107 Abs. 1 GO NRW). Im Bereich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Abwasser, Strassen, usw.) ist eine direkte Mitbestimmung nicht vorgesehen, auch wenn diese öffentlichen Einrichtungen nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt werden. Derartige öffentliche Einrichtungen sind nicht vergleichbar wirtschaftlich ausgerichtet.

Ferner gibt Herr Gehle folgende Bitte der GPA NRW bekannt, welche in deren Schreiben vom 02.02.2009 zur Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 aufgeführt ist:

„Allerdings möchten wir Sie in diesem Zusammenhang bitten, dass Sie den Jahresabschluss erst feststellen, wenn Sie von uns eine Aussage dazu erhalten haben, ob wir den Bestätigungsvermerk übernehmen oder ihn ergänzen.“