Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Abwasserwerk vom 08.09.2006 über die Beauftragung der Fa. wte zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen (Nachtrag: Befliegung) vom 13.11.2008 wird genehmigt.