Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, folgende Abschläge bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr festzusetzen:
Sonderfall |
Bedingung |
Abschlag |
Teilversiegelte Flächen |
Ökopflaster, Sickerfugenpflaster (Fugenbreite > 20 mm), Rasengittersteine, Schotterrasen |
50 % |
Regenwassernutzungsanlage, Zisterne |
Speichervolumen > 4 m³ und 30 l je m² angeschlossener Fläche |
50 % |
Versickerungsanlage |
Gleich oder größer 0,025 cbm/qm |
50 % |
Gründdach |
Gesamtaufbau > 6 cm |
50 % |
Sachverhalt:
Vor der Beschlussfassung werden einige Fragen zur zukünftigen Datenpflege, Erarbeitung der Gebührensatzung, Ermittlung der abflusswirksamen Flächen, Kundenbetreuung aus Sicht der Fa. wte usw. aus den Reihen der Anwesenden von Herrn Watermann und der Betriebsleitung beantwortet.