Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, folgende Abschläge bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr festzusetzen:

 

Sonderfall

Bedingung

Abschlag

Teilversiegelte Flächen

Ökopflaster, Sickerfugenpflaster (Fugenbreite > 20 mm), Rasengittersteine, Schotterrasen

50 %

Regenwassernutzungsanlage, Zisterne

Speichervolumen > 4 m³ und 30 l je m² angeschlossener Fläche

50 %

Versickerungsanlage

Gleich oder größer 0,025 cbm/qm

50 %

Gründdach

Gesamtaufbau > 6 cm

50 %

 

 


Sachverhalt:

 

Vor der Beschlussfassung werden einige Fragen zur zukünftigen Datenpflege, Erarbeitung der Gebührensatzung, Ermittlung der abflusswirksamen Flächen, Kundenbetreuung aus Sicht der Fa. wte usw. aus den Reihen der Anwesenden von Herrn Watermann und der Betriebsleitung beantwortet.