Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die Änderung der aktuellen Vergaberichtlinien der Stadt Brakel wie folgt:

 

Die Ziffer 2 der Vergaberichtlinien der Stadt Brakel lautet wie folgt:

 

„Vor Bekanntmachung der Ausschreibung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe ist sicherzustellen, dass die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Verdingungsunterlagen fertiggestellt sind und die Ausführung im vorgesehenen Zeitraum möglich ist.

 

Es stehen folgende Vergabearten zur Verfügung:

 

Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (sog. Nationale Vergaben) kann die Vergabestelle bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) wahlweise eine Freihändige Vergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung durchführen.

 

2.a)  

Bei den Vergaben nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) kann die Vergabestelle bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und

 

2.b)    

bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer  eine Beschränkte Ausschreibung durchführen.

 

Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach den Nr. 1 und 2 können ohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb), durchgeführt werden. Bei Beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote einzuholen.“

 

Die Ziffer 5.1 der Vergaberichtlinien wird wie folgt geändert:

 

„5.1   Der Rat entscheidet über die Auftragsvergaben:

 

nach Öffentlicher Ausschreibung (ohne Angabe einer Auftragswertgrenze)

nach Beschränkter Ausschreibung ab                              100.000 €.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über Auftragsvergaben:

 

nach Beschränkter Ausschreibung ab                      50.000 € bis 100.000 €.

 

Darunter entscheidet der Bürgermeister.“

 

Die vorstehende Änderung der Vergaberichtlinien der Stadt Brakel tritt mit Wirkung der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Brakel in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Dieser Zeitraum entspricht der Geltungsdauer des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW v. 03.02.2009.

 

Ab dem 01.01.2011 erhalten die vorstehend befristet geänderten Ziffern 2 und 5 (teilweise) der städtischen Vergaberichtlinien wieder neue (alte) Gültigkeit, vorausgesetzt es ergeben sich keine anderen Veränderungen in der Zwischenzeit.