Der Vorsitzende Giefers erläutert, dass es eine Voranfrage bzgl. eines Neubaus eines Einfamilienhauses im Bellerweg gibt und zeigt anhand des in der Einladung beigefügten Kartenausschnittes den geplanten Ort dieser angedachten Bebauung.

 

Anschließend verliest er den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung aus dem hervorgeht, dass dieses Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet (100jähriges Hochwasser) liegt und dem städtischen Flächennutzungsplan widerspricht, in der die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist. Nach geltendem Recht ist es leider nicht möglich, dort zu bauen.

 

Der Vorsitzende zeigt sich verwundert, dass hier eine politische Entscheidungsmöglichkeit seitens der Verwaltung suggeriert wird, die es gar nicht gibt. Bisher war es üblich, bei solch einer eindeutigen Rechtslage eine Bauvoranfrage in dem betroffenen Bezirksausschuss in öffentlicher Sitzung als Bekanntgabe zu verlesen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau eines Einfamlienhauses, Bellerweg, Brakel-Erkeln, als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nicht zu erteilen.

 

Bei 1 Ja-Stimme für den Beschlussvorschlag enthalten sich die restlichen Bezirksausschussmitglieder.