NRW startet Bundesratsinitiative zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung

Ber.: Dipl.-Ing. Bernd Bohnenberg

 

Dipl.-Ing. Bohnenberg teilt mit, dass die Landesregierung Anfang Oktober eine Bundesratsinitiative beschlossen habe, durch die die Länder Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung festlegen können. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die „10H“-Regelung des Freistaates Bayern. Die Initiative verfolge zudem das Ziel, eine Neufassung des § 15 Abs. 3 BauGB zu erwirken, wonach der Zeitraum der Zurückstellungsmöglichkeit für Genehmigungsanträge bei Windenergieanlagen auf 2 Jahre ausgeweitet werden könnte.

 

Zu begrüßen sei, dass die Änderung der Planungsvorschriften auf bundesrechtlicher Ebene die kommunale Steuerung der Windenergienutzung stärke.

Die Änderung des BauGB sei in jedem Fall der ebenfalls geplanten „Einführung eines planerischen Vorsorgeabstands für Windenergieanlagen von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten im Landesentwicklungsplan“ vorzuziehen.