Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und schlägt dem Rat einstimmig vor, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW durchzuführen.


Das Büro BSL aus Soest hat für den fünften Bauabschnitt „Am Thy/Rosenstraße“ eine Planung erstellt, die den Anwesenden durch Herrn Schulze detailliert vorgestellt wird.

 

Der Planer verdeutlicht anhand von Fotomaterial, dass im Bereich der Straße Am Thy – Höhe Einmündung Kirchplatz - sehr viel Verkehrsfläche und nur wenig Raum für Fußgänger vorzufinden sei. Er stellt anschließend die Pläne, die eine Reduzierung der Verkehrsfläche und Ausweitung des Fußgängerbereiches vorsehen, vor. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass der Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern lediglich den Mindestmaßen nach DIN 18040-3 entspreche, hier werde eine Verbreiterung gerade auch vor dem Hintergrund der Nutzung durch Rollstuhlfahrer vorgesehen.

 

Ratsherr Wulff erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass die „spitze“ Zufahrt nicht günstig sei und ein Hochbord befürwortet werde. Zudem soll die Parkfläche zwischen Haus Lohmann und Modehaus Schulz (vor dem Parkplatz Am Thy) unbedingt erhalten bleiben.

Herr Schulze erklärt, dass die Straßenführung im Einmündungsbereich Kirchplatz - aus Richtung Rosenstraße kommend - nicht derart stark gewinkelt, wie in der Planzeichnung dargestellt, verlaufen werde. Das abgesenkte Pflaster biete im Bereich der Einmündungsfläche ausreichend Platz für die Verkehrsteilnehmer, die Planungen seien hier auch noch nicht bis ins Detail ausgereift. Herr Schulze nimmt die anschließende Anregung des Ratsherrn Steinhage, den Einmündungsbereich für Autofahrer und Fußgänger unbedingt eindeutig zu kennzeichnen, zur Kenntnis. Geplant sei zudem eine dreizeilige Rinne und im Bereich der Rosenstraße der Übergang in ein Hochbord.

 

Seitens des Bauausschusses wird angefragt, ob im Zuge der vorgestellten Planungen, ebenfalls über eine Umgestaltung des Parkplatzes „Am Thy“ nachgedacht werden sollte. StBR Groppe stellt klar, dass für die Modernisierung der Parkfläche keine Fördergrundlage bestehe. Er regt daher an, dieses eher perspektivisch im Auge zu behalten, eine Skizze/Machbarkeitsstudie zu den v.g. Planungen könne allerdings zeitnah erfolgen.

 

Er empfiehlt, der Bauausschuss sollte die Planungen zum fünften Bauabschnitt heute zunächst zur Kenntnis nehmen und dem Rat vorschlagen, mit dieser Planung eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Beratung der Anregungen der Einwohner und die abschließende Beschlussfassung sollten dann in der ersten Sitzung des neuen Jahres erfolgen.