Sitzung: 28.11.2018 Bauausschuss
Vorlage: 807/2014-2020
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und schlägt dem Rat einstimmig vor, eine
Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW durchzuführen.
Das Büro BSL aus Soest hat für den fünften Bauabschnitt „Am Thy/Rosenstraße“ eine Planung erstellt, die den Anwesenden durch Herrn Schulze detailliert vorgestellt wird.
Der Planer verdeutlicht anhand von Fotomaterial, dass im Bereich der Straße Am Thy – Höhe Einmündung Kirchplatz - sehr viel Verkehrsfläche und nur wenig Raum für Fußgänger vorzufinden sei. Er stellt anschließend die Pläne, die eine Reduzierung der Verkehrsfläche und Ausweitung des Fußgängerbereiches vorsehen, vor. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass der Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern lediglich den Mindestmaßen nach DIN 18040-3 entspreche, hier werde eine Verbreiterung gerade auch vor dem Hintergrund der Nutzung durch Rollstuhlfahrer vorgesehen.
Ratsherr Wulff erklärt seitens der CDU-Fraktion,
dass die „spitze“ Zufahrt nicht günstig sei und ein Hochbord befürwortet werde.
Zudem soll die Parkfläche zwischen Haus Lohmann und Modehaus Schulz (vor dem
Parkplatz Am Thy) unbedingt erhalten bleiben.
Herr Schulze erklärt, dass die Straßenführung im Einmündungsbereich Kirchplatz - aus
Richtung Rosenstraße kommend - nicht derart stark gewinkelt, wie in der
Planzeichnung dargestellt, verlaufen werde. Das abgesenkte Pflaster biete im
Bereich der Einmündungsfläche ausreichend Platz für die Verkehrsteilnehmer, die
Planungen seien hier auch noch nicht bis ins Detail ausgereift. Herr Schulze nimmt die anschließende
Anregung des Ratsherrn Steinhage,
den Einmündungsbereich für Autofahrer und Fußgänger unbedingt eindeutig zu
kennzeichnen, zur Kenntnis. Geplant
sei zudem eine dreizeilige Rinne und im Bereich der Rosenstraße der
Übergang in ein Hochbord.
Seitens des Bauausschusses wird angefragt, ob im Zuge der vorgestellten Planungen, ebenfalls über eine Umgestaltung des Parkplatzes „Am Thy“ nachgedacht werden sollte. StBR Groppe stellt klar, dass für die Modernisierung der Parkfläche keine Fördergrundlage bestehe. Er regt daher an, dieses eher perspektivisch im Auge zu behalten, eine Skizze/Machbarkeitsstudie zu den v.g. Planungen könne allerdings zeitnah erfolgen.
Er empfiehlt, der Bauausschuss sollte
die Planungen zum fünften Bauabschnitt heute zunächst zur Kenntnis nehmen und
dem Rat vorschlagen, mit dieser Planung eine Einwohnerversammlung
durchzuführen. Die Beratung der Anregungen der Einwohner und die abschließende
Beschlussfassung sollten dann in der ersten Sitzung des neuen Jahres erfolgen.