Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 30 - 3. Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ aufzustellen, um damit das Ziel des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ zur Ermöglichung von Wohnen auch im Erdgeschoss im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße rechtsverbindlich umzusetzen.


StBR Groppe teilt mit, dass im Rahmen der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ (unter Berücksichtigung der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen im Erdgeschoss) sei durch das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung Planung“, Dortmund, in enger Abstimmung mit Politik und Verwaltung (Arbeitskreis) ein endfassungstauglicher Konzept-Entwurf erarbeitet worden. Die städtebaulich hergeleiteten und daher fixen Eckpunkte und Gewichtungen seien zwischenzeitlich in einen kompletten Entwurf eingearbeitet worden, der daraufhin den Fraktionen zur Beratung elektronisch übersandt worden sei. Der Entwurf solle nunmehr beraten und dann Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung) werden.

 

Frau Breker vom v.g. Planungsbüro, die das Konzept bereits in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses und Bauausschusses am 24.01.2018 in nichtöffentlicher Sitzung detailliert vorgestellt hat, steht anschließend für Fragen zur Verfügung. Sie teilt aufgrund verschiedener Anfragen mit, dass die im Konzept befindliche „Grenze“ als erste logische Konsequenz an dieser Stelle zu beginnen, städtebaulich begründet sei.

Da das Thema bereits ausführlich in der Vergangenheit diskutiert wurde und die Parteien ihre Meinung mehrfach geäußert haben, bittet der Ausschussvorsitzende Holtemeyer nun um entsprechende Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel (unter Berücksichtigung der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen im Erdgeschoss) wird bei 1 Stimmenthaltung einstimmig beschlossen und soll als Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung) dienen.

 

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung

 

Ausfluss aus dem Konzept-Entwurf ist zudem eine moderate Aufweitung der bisherigen Bauleitplanung (Sanierungsgebiets-Bebauungsplan) zum Thema „Wohnen im Erdgeschoss“. Die Wohnfunktion soll - im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 30 - zukünftig im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße - optional als Angebot(splanung) - auch im Erdgeschoss ermöglicht und daher zugelassen werden (siehe Entwurf, S. 105 f.).

 

Dieses bereits im Vorfeld diskutierte und nunmehr als städtebaulich sinnvoll erachtete Ziel erfordert eine dahingehende Zulässigkeitsregelung, die rechtsverbindlich nur mit einem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanänderung) umgesetzt werden kann, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung), dessen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren aus den vorgestellten Unterlagen zum Einzelhandelskonzept entwickelt werden; Auftragnehmer wird der Kreis Höxter.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.