Der Bauausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 30 - 3.
Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ aufzustellen, um damit das Ziel
des fortgeschriebenen „Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ zur Ermöglichung von Wohnen auch im
Erdgeschoss im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße rechtsverbindlich
umzusetzen.
StBR Groppe teilt mit, dass im Rahmen der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für
die Stadt Brakel“ (unter Berücksichtigung der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen im Erdgeschoss) sei durch das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung
Planung“, Dortmund, in enger Abstimmung mit Politik und Verwaltung (Arbeitskreis) ein endfassungstauglicher Konzept-Entwurf
erarbeitet worden. Die städtebaulich hergeleiteten und daher fixen
Eckpunkte und Gewichtungen seien zwischenzeitlich in einen kompletten Entwurf
eingearbeitet worden, der daraufhin den Fraktionen zur Beratung elektronisch
übersandt worden sei. Der
Entwurf solle nunmehr beraten und dann Grundlage einer informellen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung) werden.
Frau Breker vom v.g. Planungsbüro, die das Konzept bereits in der
gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses
und Bauausschusses am 24.01.2018 in nichtöffentlicher
Sitzung detailliert vorgestellt hat,
steht anschließend für Fragen zur Verfügung. Sie teilt aufgrund verschiedener
Anfragen mit, dass die im Konzept befindliche „Grenze“ als erste logische
Konsequenz an dieser Stelle zu beginnen, städtebaulich begründet sei.
Da das Thema bereits ausführlich
in der Vergangenheit diskutiert wurde und die Parteien ihre Meinung mehrfach
geäußert haben, bittet der Ausschussvorsitzende Holtemeyer nun um entsprechende Abstimmung.
Der
Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel (unter Berücksichtigung der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen
im Erdgeschoss) wird
bei 1 Stimmenthaltung einstimmig beschlossen
und soll als Grundlage
einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung)
dienen.
Aufstellungsbeschluss
zur Bauleitplanung
Ausfluss aus dem Konzept-Entwurf ist zudem eine moderate Aufweitung der bisherigen Bauleitplanung (Sanierungsgebiets-Bebauungsplan) zum Thema „Wohnen im Erdgeschoss“. Die Wohnfunktion soll - im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 30 - zukünftig im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße - optional als Angebot(splanung) - auch im Erdgeschoss ermöglicht und daher zugelassen werden (siehe Entwurf, S. 105 f.).
Dieses
bereits im Vorfeld diskutierte und nunmehr als städtebaulich sinnvoll erachtete
Ziel erfordert eine dahingehende Zulässigkeitsregelung, die rechtsverbindlich
nur mit einem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanänderung) umgesetzt werden
kann, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Es
wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der
Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung), dessen Planinhalte als Grundlage für
das weitere Verfahren aus den vorgestellten Unterlagen zum Einzelhandelskonzept
entwickelt werden; Auftragnehmer wird der Kreis Höxter.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Brakel ist nicht erforderlich.