Beschluss:

 

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig das Sanierungskonzept für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und schlägt dem Rat vor, die Finanzierung aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz entsprechend vorzusehen.


Der Vorsitzende Giefers bitte StBVR Groppe um Erläuterung zum Sachverhalt. Dieser berichtet über den derzeitigen Stand der Förderungen im Bereich der zu sanierenden Straßenbeleuchtung und erteilt VA Sentler das Wort.

Dieser führt aus, dass im Jahr 2017 ca. 110 alte Leuchtenköpfe im Zuge der BMU Förderung saniert worden seien. In 2018 sollen aus diesem Förderpaket nochmals 110 Leuchtenköpfe saniert werden. Hierfür seien im Haushalt 2018 ca. 60.000,00 € vorgesehen.

VA Sentler erklärt, dass bei der BMU Förderung mindestens 70 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs eingespart werden müssten, um die 20% prozentige Förderung zu erlangen. Diese Möglichkeit sei mit dann 220 neuen Leuchtenköpfen erreicht. Eine weitere Einsparung im Bereich der 70%-igen Einsparung sei nicht möglich.

 

VA Sentler informiert weiter, dass nochmals ca. 180 zusätzliche Leuchtenköpfe aus dem KInvFG bereitgestellt werden sollen, um in einigen Straßenzügen einen Gleichlauf von Leuchten zu erzielen. Somit könnten Hauptstrecken in der Kernstadt sowie einzelne Straßenzüge in den Ortsteilen komplett durchgehend mit Led-Technik ausgerüstet werden. Dies beträfe die Stadtbezirke WWnetz. In den Stadtbezirken Siddessen, Gehrden und den Heggegemeinden sei eine Sanierung nicht über die BMU Förderung möglich, da dort kein Einsparpotential (70 Prozent) möglich sei, weist VA Sentler darauf hin. Vorteil einer straßenbezogenen Sanierung sei die gleiche Farbausleuchtung, sowie, dass bei der Nachtabschaltung der Stromverbrauch jeder Leuchte um 50% zurückgesetzt werde. Somit blieben alle LED Leuchten angeschaltet.

 

VA Sentler stellt sodann einen Plan mit den sanierten bzw. den noch zu sanierenden Leuchten vor und teilt mit, dass aus der BMU Förderung von den 110 Leuchten (in 2018) 74 Leuchten in den Stadtbezirken saniert würden. Die Mittel aus dem KInvFG könnten bis 2020 verwendet werden. Nach der Sanierung der Straßenbeleuchtung in 2018 und Abrechnung der Maßnahmen aus dem KInvFG werde die Verwaltung nochmals einen Vorschlag zur Sanierung von Ortsdurchfahrten in den Stadtbezirken aufstellen. Hier könnten dann evtl. Restmittel aus der Förderung einfließen, teilt VA Sentler mit.