Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
Ferner wird beschlossen, dass eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit erst nach Abschluss des Testbetriebes erfolgen kann und wird.
Der Vorsitzende Giefers begrüßt zu diesem Punkt die anwesenden Erkelner Bürgerinnen
und Bürger und verliest deren Anregung zum Erhalt des Brunnens in Erkeln.
Er bittet diesbezüglich den techn.
Betriebsleiter Münstermann um seine
Einschätzung. Dieser zeigt Verständnis dafür, dass die aus dem Jahr 1913 bestehende
Brunnenanlage für die Erkelner Bürger ein Kulturgut darstelle. Die Schließung
des Brunnen sei jedoch noch nicht endgültig und richte sich danach, ob die
zentrale Enthärtungsanlage eingeführt werde. Dies habe er auch mit Herrn
Kleibrink, Initiator der Unterschriftenliste, in einem Gespräch erörtert. Die
Brunnen in Bökendorf und Gehrden könnten mit geringerer Förderleistung weiter
betrieben werden, da die jeweiligen Wässer in den örtlichen Hochbehältern
zugemischt werden könnten. Auf die Brunnen in Erkeln und Schmechten müsse man
jedoch aufgrund der Struktur der örtlichen Versorgungsnetze verzichten. An der
Quellfassung in Erkeln sowie an den Leitungen sei in den vergangenen Jahren
nicht investiert worden. Hier würde sich dann die Frage stellen, ob sich
aufgrund der relativ geringen Fördermenge von ca. 22.000 m³ am Erkelner Brunnen
(Vergleich zum gesamten Stadtgebiet von 865.000 m³) eine Investition zur
Instandsetzung rentieren würde.
Zur damals durchgeführten Umfrage
hinsichtlich der Einführung einer zentralen Enthärtungsanlage weist der techn.
Betriebsleiter Münstermann darauf
hin, dass sich in Erkeln 46 Haushalte dafür und 32 Haushalte dagegen
ausgesprochen haben.
Die durch die Bürger getroffene Aussage,
dass das Quellwasser eine besonders gute Qualität habe, müsse er jedoch
widersprechen. Das „Vogelsang-Wasser“ habe gegenüber dem restlichen Brakeler
Trinkwasser keine qualitativen Vorteile. Das im Wasserschutzgebiet Vorgelsang
gewonnene Wasser stamme aus oberflächennahen Schichten und verfüge über
vergleichsweise hohe Nitratwerte. Weiterhin sei man bei der Nutzung derartiger
Wässer zur Desinfektion verpflichtet, außerdem werden zusätzliche Parameter bei
der Trinkwasseruntersuchung gefordert.
Zum Antrag der Erkelner Bürger zeigt
Ratsherr Disse Verständnis, es sei
immer lobenswert wenn sich die Bürger für die örtliche Politik interessieren
und sich für ihren Ort einsetzen. Letztendlich habe die Umfrage in der
Bevölkerung gezeigt, dass der Wunsch nach einer Enthärtungsanlage da sei, das
Ergebnis des Pilotprojektes solle demnach abgewartet werden. Die Anregung aus
der Bürgerschaft könne gerne aufgenommen und über das weitere Vorgehen dann
nach den Ergebnissen des Pilotprojektes besprochen werden.
Ratsherr Multhaupt vertritt ebenfalls die Meinung, dass der Vorschlag
seitens der Verwaltung richtig sei und man das Ergebnis des Pilotversuchs
abwarten solle. Er fragt an, was es für Möglichkeiten zum Weiterbetrieb des
Brunnens gebe, wenn trotz Einführung der Enthärtungsanlage ein Weiterbetrieb
gewünscht wäre.
Auf die Frage des Aufwandes zur Sanierung
der Trinkwassergewinnung im Vogelsang erläutert der techn. Betriebsleiter Münstermann, dass eine ca. 1,5 km lange
und über 100 Jahre alte Leitung zu erneuern wäre, dessen genaue Lage nicht
dokumentiert sei. Insbesondere die Sanierung der etwa 4-5 Quellfassungen
gleichen Alters würde auch für die Spezialunternehmen eine besondere
Herausforderung darstellen. Weiterhin sei derzeit der Erkelner Hochbehälter zu
klein. Um diesen den aktuellen Regeln der Technik anzupassen, wäre vermutlich ein
Neubau erforderlich.
Zu seiner Frage, ob das Wasser der
Erkelener Bürger zu 100% aus dieser Quelle stamme, berichtet der techn.
Betriebsleiter Münstermann, dass
eine geringe Anzahl von Erkelner Haushalten Ostheimer Wasser aus der
Transportleitung Brakel-Hembsen beziehe.
Ratsherr Schulte äußert sich ebenfalls lobend zum Antrag der Erkelner
Bürger. Zwar halte er es für wichtig, möglichst viele Gewinnungsanlagen zu
erhalten, dennoch könne heute noch keine Entscheidung darüber getroffen werden.
Als Vorsitzender des BZA Erkeln berichtet
der Vorsitzende Giefers aus deren
zuvor stattgefundenen Sitzung. Demnach sei der Antrag der Erkelner Bürger zum
Erhalt der historischen Anlage an die Verwaltung gerichtet worden. Im
Bezirksausschuss habe man darüber diskutiert, evtl. eine Arbeitsgruppe zu
bilden. Man könne sich vorstellen beispielsweise eine Art Infopunkt zum Thema
Wasserwirtschaft vor Ort anzubieten. Evtl. bestünde auch die Möglichkeit eine
Zapfstelle einzurichten und diese über das LEADER-Projekt des Kreises zu
finanzieren.
Der Vorsitzende Giefers hält abschließend fest, dass zunächst das
Untersuchungsergebnis des Pilotversuchs abgewartet werde solle. Nach Auswertung
der Ergebnisse könne zum Ende des Jahres 2018 bzw. zu Beginn des neuen Jahres
dann im Betriebsausschuss über das weitere Vorgehen zum Erkelner Brunnen
beraten werden.
Der techn. Betriebsleiter Münstermann weist darauf hin, dass geplant sei, die Pilotanlage in den nächsten Tagen zu installieren.