Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Straße „Gewerbegebiet“ entsprechend der vorgestellten Planung auszubauen. Die Straße erhält eine Wendemöglichkeit linksseitig auf dem Grundstück „ehem. Förster“ und einen durch Rundbord abgetrennten, gepflasterten Gehweg.
StBR Groppe verdeutlicht, dass die Planungen den Einwohnern am 27.02.2018 in einer Versammlung vorgestellt wurden. Seitens der Gehrdener Bevölkerung wurden zwei Änderungswünsche/Anregungen vorgebracht, die zwischenzeitlich mit dem Kreis Höxter abgeklärt werden konnten.
Im
Hinblick auf die Errichtung des geplanten Wendehammers ist zu sagen, dass für
den Ausbau von Stadtstraßen die RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen)
maßgeblich sei, die das Anlegen von Wendeanlagen am Ende von Stichstraßen vorsehe,
wenn keine anderen Flächen für Wendvorgänge genutzt werden können.
Als
mögliche zusätzliche Wendemöglichkeiten kämen der „Recyclingplatz Schönhoff“,
sowie rechtsseitig die Grundstücke „Weber“ oder „Brenneke“ in Frage. Auf den rechtsseitig
befindlichen Grundstücken wären befestigte Flächen vorhanden. Herr Weber hat
sich allerdings gegen die Wendemöglichkeit ausgesprochen und das Grundstück
Brenneke biete leider nicht den ausreichenden Platz für das Wenden größerer
Fahrzeuge.
Gemäß
der RASt sollen Wendeanlagen aus lenktechnischen Gründen asymmetrisch linksseitig
angeordnet werden. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, die
Wendemöglichkeit, wie geplant, auf dem Grundstück „ehem. Förster“ vorzusehen.
Es
kam in der Einwohnerversammlung weiterhin die Frage auf, ob der Gehweg mit
asphaltiert und abmarkiert werden könne, so dass letztendlich Rundbord und
Pflaster entfallen würden.
StBR Groppe stellt klar, dass nach der EFA-Richtlinie für Fußgängerverkehrsanlagen lediglich in Wohnstraßen mit geringer Verkehrsstärke auf die Anlage von Gehwegen verzichtet werden könne. Gemäß der Richtlinie für die Markierung von Straßen sei die Anwendung von Fahrbahnmarkierungen zwischen Gehweg und Fahrbahn nicht möglich. Es müsse eine Materialtrennung (Bord oder Rinne, Pflaster) erfolgen. Die Mehrkosten für eine Pflasterung seien nicht gravierend, hier könne von ca. 6.000 – 8.000 € ausgegangen werden.
Hinsichtlich der Nutzung der Fläche für Versorgungsleitungen und damit verbundene eventuelle Aufbrüche, sei das Anlegen der Fläche in Pflaster in jedem Fall sinnvoll, gerade auch vor dem Hintergrund der Dauerhaftigkeit und Nutzung der Straße. Abschließend weist er darauf hin, dass gemäß der v.g. Richtlinien ein Rundbord gesetzt werden müsse.
Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, den nördlichen Gehweg getrennt mit einem Rundbord in Pflaster anzulegen.
Auf Nachfrage der Ratsfrau Beineke erklärt StBR Groppe, dass bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nach dem Baugebesetzbuch abgerechnet werden müsse, was eine Kostenbeteiligung der Anlieger in Höhe von 90 Prozent zur Folge habe. Hier obliege der Kommune auch kein Ermessensspielraum, da es sich um eine gesetzliche Vorschrift handele.
Ratsherr Menke weiß ebenfalls um die Problematik, letztendlich zeige das Ergebnis der Einwohnerversammlung allerdings den vordringlichen Wunsch der Bevölkerung, die Straße entsprechend ausbauen zu lassen.