Der Vorsitzende Giefers weist zu den nachfolgenden Satzungsänderungen darauf hin, dass es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen handele, die keine Beitragserhöhungen nach sich ziehen. Er erteilt das Wort an StA Schlenhardt, der ergänzt, dass das geänderte Landeswassergesetz NRW am 16.07.2016 in Kraft getreten sei, welches formale Auswirkungen auf die nachfolgenden Satzungen habe. Da es sich jedoch nur um formale Anpassungen handele, werde nicht im Einzelnen zu jeder Satzung vorgetragen. Ein weiterer Gesprächsbedarf ergab sich nicht, über die nachfolgenden Satzungsänderungen wurde wie folgt abgestimmt: