Beschluss:
Von dem Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres
2016 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.
Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung
der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2016 einstimmig zu.
Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss
zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 126.808.100,19 € und den Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2016 festzustellen.
Der Jahresfehlbetrag 2016 von insgesamt
75.579,74 € wird festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.
Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 153.105,38 €.
Der Steuerberater Hengelbrock informiert über den Jahresabschluss KUBRA 2016 und berichtet über die einzelnen Sparten. Durch den Verlustausgleich der Stadt Brakel weise die Sparte „Immobilienvermögen“ ein neutrales Jahresergebnis aus. Das Abwasserwerk habe jedoch einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet, während die Ertragslage beim Bauhof weiterhin positiv sei. Abschließend hält Steuerberater Hengelbrock fest, dass im Gegensatz zum Kommunalunternehmen VUBRA hier die Goldene Bilanzregel erfüllt worden sei. Der Vorsitzende Giefers dankt Herrn Hengelbrock für seine Ausführungen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.