Sitzung: 14.09.2017 Betriebsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende
erteilt das Wort an den techn. Mitarbeiter Frewer,
der die Maßnahme erläutert. Mit Antrag eines neuen Erlaubnisbescheides wurde
seitens des Kreises Höxter als Genehmigungsbehörde die Vorbehandlung des
Niederschlagswassers gefordert, da die Verkehrsbelastung auf der hieran
angeschlossenen Ortsdurchfahrt auf der B252 eine Zahl von 6.525 kfz/d ergab.
Der Landesbetrieb Straßenbau sei als Straßenbaulastträger verantwortlich für
die Verschmutzung des Niederschlagswassers, die Abwasserbeseitigungspflicht
obliegt der Stadt Brakel bzw. dem Abwasserwerk. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau
konnte eine Vereinbarung getroffen werden, wonach dieser sämtliche Kosten
trage. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich demnach nicht. Die
Gesamtkosten würden sich auf rd. 105.000 € belaufen. Da der Landesbetrieb
Straßenbau eine Durchführung dieser Baumaßnahme noch in diesem Jahr wünschte,
sei der Auftrag nur über einen Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen, erklärt
der techn. Mitarbeiter Frewer
abschließend.
Auf Nachfrage es Ratsherrn Hanisch teilt der techn. Mitarbeiter Frewer mit, dass nach aktueller
Rechtslage derzeit 4 Einleitungsstellen betroffen seien. Da dies aber alles
klassifizierte Straßen seien, wäre demnach der Straßenbaulastträger
kostenersatzpflichtig gegenüber der Stadt.
Der Vorsitzende erklärt abschließend, der Dringlichkeitsbeschluss wird dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss nimmt diese Vorgehensweise zur Kenntnis.