Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den techn. Mitarbeiter Frewer, der die Maßnahme erläutert. Mit Antrag eines neuen Erlaubnisbescheides wurde seitens des Kreises Höxter als Genehmigungsbehörde die Vorbehandlung des Niederschlagswassers gefordert, da die Verkehrsbelastung auf der hieran angeschlossenen Ortsdurchfahrt auf der B252 eine Zahl von 6.525 kfz/d ergab. Der Landesbetrieb Straßenbau sei als Straßenbaulastträger verantwortlich für die Verschmutzung des Niederschlagswassers, die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt der Stadt Brakel bzw. dem Abwasserwerk. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau konnte eine Vereinbarung getroffen werden, wonach dieser sämtliche Kosten trage. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich demnach nicht. Die Gesamtkosten würden sich auf rd. 105.000 € belaufen. Da der Landesbetrieb Straßenbau eine Durchführung dieser Baumaßnahme noch in diesem Jahr wünschte, sei der Auftrag nur über einen Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen, erklärt der techn. Mitarbeiter Frewer abschließend.

 

Auf Nachfrage es Ratsherrn Hanisch teilt der techn. Mitarbeiter Frewer mit, dass nach aktueller Rechtslage derzeit 4 Einleitungsstellen betroffen seien. Da dies aber alles klassifizierte Straßen seien, wäre demnach der Straßenbaulastträger kostenersatzpflichtig gegenüber der Stadt.

 

Der Vorsitzende erklärt abschließend, der Dringlichkeitsbeschluss wird dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss nimmt diese Vorgehensweise zur Kenntnis.