Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Standgelderhöhung von 4% wird, wie in der entsprechenden Vorlage dargestellt, durchgeführt.

Die Standgelder des Viehmarktes, der Frühlingskirmes sowie des Nikolausmarktes werden ebenfalls wie in der Vorlage beschrieben angepasst.

 

Im Hinblick auf die Ausschankbetriebe des Annentages soll der Standort 6 (Hanekamp, Freifläche vor der Sparkasse Höxter) wegfallen. Hierfür wird der Standort Am Thy 9 (neben Brakeler Büro- und Schulbedarf) neu geschaffen. Der vorab dort platzierte Bowle-Stand soll stattdessen an der Ecke Am Thy/Rosenstraße platziert werden.

 

Die Mindestgebote der Standorte 1 und 6 sollen auf 3.000 € geändert werden.


Bürgermeister Temme führt einleitend aus, dass der Bezirksausschuss Brakel sich vorab mit dem Thema befasst und dem Rat eine Beschlussempfehlung, wie bereits vorliegend, unterbreitet habe. Er erteilt das Wort an VA Gönnewicht, der die Beschlussempfehlung aus der Bezirksausschusssitzung vorträgt.

Ratsfrau Neu (Vorsitzende des Bezirksausschusses Brakel) fügt hinzu, dass der Bezirksausschuss bezüglich des Bierstandes auf der Sparkassen-Fläche eine andere Regelung getroffen wurde, aufgrund der neuen Eigentümerschaft der gegenüberliegenden Cocktail-Bar.

Ratsherr Rissing zeigt hierfür Verständnis, jedoch sei s. E. der Platz an der Sparkasse für einen Bierstand ideal gewesen. Zu seinen Bedenken, dass am neuen Standort Am Thy ein Engpass entstünde, sieht VA Gönnewicht, diesen Platz als ausreichend an, der Bierstand müsse entsprechend etwas kleiner ausfallen.

 

Ratsherr Holtemeyer beanstandet das Bieterverfahren zur Vergabe der Bierstände. Er wünsche sich ein anderes System, da er hier keine Verhältnismäßigkeit mehr sehe.

Hierzu weist Ratsherr Heilemann darauf hin, dass der Annentag immer noch mit einem Defizit abschließe. Es sollte zudem daran festgehalten werden, die Vergabe der Bierstände „in Brakeler Hand“ zu halten.

Ratsfrau Neu erklärt, dass es immer noch genügend Interessenten zur Vergabe der Bierstände gebe und verweist auf den einstimmigen Beschluss des Bezirksausschusses.

 

Ratsfrau Cardamone kritisiert die Nutzung leerstehender Geschäftsräume zum Annentag als Ausschank, die Bierstände müssten ein Vielfaches an Standgeld zahlen. VA Gönnewicht erklärt, dass diesbezüglich der Eigentümer sein Ladenlokal genutzt habe. Für diese Gestattung sei ein Betrag von 50,00 € zu zahlen. Diese Vorgehensweise sei rechtlich zulässig, wenn der Eigentümer einen entsprechenden Antrag stelle. Er macht deutlich, dass das angesprochene Objekt Eigentum des Betreibers sei.

 

Ratsherr Hanisch beantragt das Ende der Debatte und bittet, das eine Entscheidung zum Wohle der Stadt getroffen werde.