Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
Die Standgelderhöhung von 4% wird, wie in
der entsprechenden Vorlage dargestellt, durchgeführt.
Die Standgelder des Viehmarktes, der
Frühlingskirmes sowie des Nikolausmarktes werden ebenfalls wie in der Vorlage
beschrieben angepasst.
Im Hinblick auf die Ausschankbetriebe des
Annentages soll der Standort 6 (Hanekamp, Freifläche vor der Sparkasse Höxter)
wegfallen. Hierfür wird der Standort Am Thy 9 (neben Brakeler Büro- und
Schulbedarf) neu geschaffen. Der vorab dort platzierte Bowle-Stand soll
stattdessen an der Ecke Am Thy/Rosenstraße platziert werden.
Die Mindestgebote der Standorte 1 und 6 sollen auf 3.000 € geändert werden.
Bürgermeister Temme führt einleitend aus, dass der Bezirksausschuss Brakel sich
vorab mit dem Thema befasst und dem Rat eine Beschlussempfehlung, wie bereits
vorliegend, unterbreitet habe. Er erteilt das Wort an VA Gönnewicht, der die Beschlussempfehlung aus der Bezirksausschusssitzung
vorträgt.
Ratsfrau Neu (Vorsitzende des Bezirksausschusses Brakel) fügt hinzu, dass
der Bezirksausschuss bezüglich des Bierstandes auf der Sparkassen-Fläche eine
andere Regelung getroffen wurde, aufgrund der neuen Eigentümerschaft der gegenüberliegenden
Cocktail-Bar.
Ratsherr Rissing zeigt hierfür Verständnis, jedoch sei s. E. der Platz an
der Sparkasse für einen Bierstand ideal gewesen. Zu seinen Bedenken, dass am
neuen Standort Am Thy ein Engpass
entstünde, sieht VA Gönnewicht,
diesen Platz als ausreichend an, der Bierstand müsse entsprechend etwas kleiner
ausfallen.
Ratsherr Holtemeyer beanstandet das Bieterverfahren zur Vergabe der
Bierstände. Er wünsche sich ein anderes System, da er hier keine
Verhältnismäßigkeit mehr sehe.
Hierzu weist Ratsherr Heilemann darauf hin, dass der Annentag immer noch mit einem
Defizit abschließe. Es sollte zudem daran festgehalten werden, die Vergabe der
Bierstände „in Brakeler Hand“ zu halten.
Ratsfrau Neu erklärt, dass es immer noch genügend Interessenten zur Vergabe
der Bierstände gebe und verweist auf den einstimmigen Beschluss des
Bezirksausschusses.
Ratsfrau Cardamone kritisiert die Nutzung leerstehender Geschäftsräume zum
Annentag als Ausschank, die Bierstände müssten ein Vielfaches an Standgeld zahlen.
VA Gönnewicht erklärt, dass
diesbezüglich der Eigentümer sein Ladenlokal genutzt habe. Für diese Gestattung
sei ein Betrag von 50,00 € zu zahlen. Diese Vorgehensweise sei rechtlich
zulässig, wenn der Eigentümer einen entsprechenden Antrag stelle. Er macht
deutlich, dass das angesprochene Objekt Eigentum des Betreibers sei.
Ratsherr Hanisch beantragt das Ende der Debatte und bittet, das eine Entscheidung zum Wohle der Stadt getroffen werde.