Sitzung: 06.07.2017 Betriebsausschuss
Vorlage: 566/2014-2020
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig wie folgt:
Der Betriebsausschuss beauftragt die
Betriebsleitung die Abwasserfrage abschließend zu klären.
Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, eine fachkundige Bürgerinformation, sowie eine geeignete Form der Kundenumfrage auszuarbeiten. Diese wird mit der nächsten Einladung zur Sitzung des Betriebsausschusses an die Mitglieder versandt und dem Betriebsausschuss zur Zustimmung vorgestellt. Hierin müssen die Varianten der Staffelung der cbm-Grundgebühr enthalten sein sowie die aktuellen Gebühren der Nachbargemeinden.
Der Vorsitzende
führt aus, dass bei der Umsetzung der zentralen Enthärtung des Trinkwassers die
Maßgabe gesetzt wurde, das Votum der Bürger einholen zu wollen. Hierzu müssten
die Auswirkungen der Veränderung der Grundgebühr aufgezeigt werden. Die
Berechnung sollte in den Varianten 7,50 €/cbm, 9,00 €/cbm und 10,00 €/cbm
erfolgen, zu der Steuerberater Hengelbrock eine Modellrechnung erstellen
müsste.
Herr Frischemeier
weist darauf hin, dass man zwischen dem Fragebogen über die zentrale Enthärtung
des Trinkwassers sowie der Information für die Bürger unterscheiden müsse.
Ratsherr Multhaupt ergänzt dazu,
dass die Bürgerinfo die Übersicht enthalten solle, was die
Trinkwasserenthärtung letztendlich am Jahresende für einen 2 Personen-Haushalt
bzw. eine Familie ausmache.
Der Vorsitzende
geht auf die letzte Sitzung des Betriebsausschusses ein, wo die Frage der
Abwasserbeseitigung aufgekommen sei. Hierzu erklärt der techn. Betriebsleiter Münstermann, dass nach Rücksprache bei
der Bezirksregierung Detmold keine zusätzlichen Kosten anfallen würden (dies
unter Vorbehalt, da noch keine schriftliche Stellungnahme vorläge). Das
Abwasser könne zusammen mit dem gereinigten Abwasser der Kläranlage der Brucht
zugeführt werden. Die Trinkwasserenthärtungsanlage könne auf dem Gelände der
Kläranlage errichtet werden.
Der Vorsitzende
schlägt vor, dass der Fragebogen und die Bürgerinformation den
Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur nächsten Sitzung vorab versandt
werde mit der Darstellung der Vor- und Nachteile einer Trinkwasserenthärtung
sowie der preislichen Entwicklung der Wassergebühren.
Ratsherr Volkhausen äußert seine Bedenken dahingehend, dass das enthärtete
Wasser auf seinem verhältnismäßig langen Weg durch die Transportleitung
beispielsweise nach Bökendorf wieder an Härte zunimmt. Hierzu erklärt der
techn. Betriebsleiter Münstermann,
dass es sehr wohl der Fall sein könne, dass sich der Kalk in den
Versorgungsleitungen in Partikelform löse. Dies würde aber nicht zu einer
Erhöhung der Härte, sondern könne zu Problemen mit verstopfenden Perlatoren
sowie Feinfiltern führen. Auf diese Unannehmlichkeiten sei im Rahmen der
Bürgerinformation hinzuweisen.
Zur Frage des Ratsherrn Menke teilt der techn. Betriebsleiter Münstermann mit, dass für die Erlaubnis
zur Einleitung des Abwassers in die Brucht eine Laufzeit von 10 Jahren, in
Ausnahmefällen von bis zu 20 Jahren gewährt werden könne.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Ergänzungen wie folgt abstimmen: