Sitzung: 18.05.2017 Betriebsausschuss
Vorlage: 554/2014-2020
Der Vorsitzende
begrüßt Herrn Hengelbrock von der
Steuerberatungsgesellschaft ACCURA-Janos, der zur evtl. Einführung einer
zentralen Trinkwasserenthärtung eine vorläufige Gebührenkalkulation vorstellen
wird und erteilt im direkt das Wort.
Aus Herrn Hengelbrocks umfangreichen Vortrag ist festzuhalten, dass über den
Zeitraum bis zum Jahr 2022 eine erhebliche Gebührensteigerung zu erwarten sei.
Die geplanten Investitionen (u. a. Enthärtung, Hochbehälter Brakel) würden zu
erhöhten Abschreibungen, einer erhöhten Verzinsung des Anlagekapitals sowie
eines steuerlich bedingten erhöhten Mindestgewinns führen.
Der Vorsitzende Giefers bittet Herrn Hengelbrock,
eine Variante mit einer Grundgebühr in Höhe von 9 €/Monat zu errechnen, da eine
zu hohe Grundgebühr vor allen die kleinen Verbraucher belasten würde. Der Vorsitzende halte Mehrkosten im Jahr
von rund 70 € bei einem Durchschnittshaushalt als durchaus tragbar.
Ratsherr Multhaupt erfragt die Möglichkeit einer differenzierten Grundgebühr
in Höhe von 7,50 €/10,00 €. Herr Hengelbrock
erklärt dazu, dass dies nur bei unterschiedlichen Wasseruhren möglich sei. Der
techn. Betriebsleiter Münstermann
ergänzt, dass es bereits unterschiedliche Grundgebühren, gestaffelt nach der
jeweiligen Zählergröße gebe.
Herr Hengelbrock
weist darauf hin, dass bei 9,00 € monatlicher Grundgebühr die Verbrauchsgebühr
in den Jahren 2019-2021 bei 1,73 €/m² läge, sowie ab dem Jahr 2022 bei 2,04
€/m². Hierin enthalten seien die bereits o. g. Investitionen einschl. einer
zentralen Enthärtung.
Der Vorsitzende
nimmt den Hinweis des Ratsherrn Menke
auf und bittet die Verwaltung um eine Aufstellung des Wasserentnahmeanteils der
Großverbraucher.
Nachdem auch die weiteren Fragen der
Anwesenden beantwortet wurden hält der Vorsitzende Giefers abschließend fest:
1. Die Verwaltung wird
bis zur nächsten Sitzung ein Muster eines Fragebogens zu einer Bürgerbefragung
hinsichtlich einer zentralen Enthärtung erarbeiten.
2. Bis zur nächsten
Betriebsausschuss-Sitzung sollte durch die Verwaltung eine grobe Aussage
getroffen werden können, welche Mehrkosten/Haushalt bei einer zentralen
Enthärtung des Trinkwassers entstehen würden.
3. Der technische Betriebsleiter Münstermann wird bis zur nächsten Sitzung eine Analyse vorlegen, wie stark das Rückspülwasser belastet ist und dann mit dem Kreis Höxter abstimmen, ob dieses ungeklärt in die Brucht abgeleitet werden kann. Bei einer Entsorgung über die Kläranlage würden ansonst weitere Kosten entstehen, die in die Gebührenkalkulation einfließen müssten.
4. Der Vorsitzende bittet um Beratung in den Fraktionen.