Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hengelbrock von der Steuerberatungsgesellschaft ACCURA-Janos, der zur evtl. Einführung einer zentralen Trinkwasserenthärtung eine vorläufige Gebührenkalkulation vorstellen wird und erteilt im direkt das Wort.

 

Aus Herrn Hengelbrocks umfangreichen Vortrag ist festzuhalten, dass über den Zeitraum bis zum Jahr 2022 eine erhebliche Gebührensteigerung zu erwarten sei. Die geplanten Investitionen (u. a. Enthärtung, Hochbehälter Brakel) würden zu erhöhten Abschreibungen, einer erhöhten Verzinsung des Anlagekapitals sowie eines steuerlich bedingten erhöhten Mindestgewinns führen.

 

Der Vorsitzende Giefers bittet Herrn Hengelbrock, eine Variante mit einer Grundgebühr in Höhe von 9 €/Monat zu errechnen, da eine zu hohe Grundgebühr vor allen die kleinen Verbraucher belasten würde. Der Vorsitzende halte Mehrkosten im Jahr von rund 70 € bei einem Durchschnittshaushalt als durchaus tragbar.

 

Ratsherr Multhaupt erfragt die Möglichkeit einer differenzierten Grundgebühr in Höhe von 7,50 €/10,00 €. Herr Hengelbrock erklärt dazu, dass dies nur bei unterschiedlichen Wasseruhren möglich sei. Der techn. Betriebsleiter Münstermann ergänzt, dass es bereits unterschiedliche Grundgebühren, gestaffelt nach der jeweiligen Zählergröße gebe.

 

Herr Hengelbrock weist darauf hin, dass bei 9,00 € monatlicher Grundgebühr die Verbrauchsgebühr in den Jahren 2019-2021 bei 1,73 €/m² läge, sowie ab dem Jahr 2022 bei 2,04 €/m². Hierin enthalten seien die bereits o. g. Investitionen einschl. einer zentralen Enthärtung.

 

Der Vorsitzende nimmt den Hinweis des Ratsherrn Menke auf und bittet die Verwaltung um eine Aufstellung des Wasserentnahmeanteils der Großverbraucher.

 

Nachdem auch die weiteren Fragen der Anwesenden beantwortet wurden hält der Vorsitzende Giefers abschließend fest:

 

1.   Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung ein Muster eines Fragebogens zu einer Bürgerbefragung hinsichtlich einer zentralen Enthärtung erarbeiten.

 

2.   Bis zur nächsten Betriebsausschuss-Sitzung sollte durch die Verwaltung eine grobe Aussage getroffen werden können, welche Mehrkosten/Haushalt bei einer zentralen Enthärtung des Trinkwassers entstehen würden.

 

3.       Der technische Betriebsleiter Münstermann wird bis zur nächsten Sitzung eine Analyse vorlegen, wie stark das Rückspülwasser belastet ist und dann mit dem Kreis Höxter abstimmen, ob dieses ungeklärt in die Brucht abgeleitet werden kann. Bei einer Entsorgung über die Kläranlage würden ansonst weitere Kosten entstehen, die in die Gebührenkalkulation einfließen müssten.

 

4. Der Vorsitzende bittet um Beratung in den Fraktionen.